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Kommissionsvorschläge für die Umsetzung der Agenda 2000 - Vorbereitung der EU auf die Erweiterung

Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Legislativvorschlägen verabschiedet, die auf die Umsetzung ihrer im Juli 1997 veröffentlichten Mitteilung zur Agenda 2000 abzielen. Das Vorschlagspaket dient der Reform wichtiger EU-Politiken und der Einrichtung einer finanziellen ...

Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Legislativvorschlägen verabschiedet, die auf die Umsetzung ihrer im Juli 1997 veröffentlichten Mitteilung zur Agenda 2000 abzielen. Das Vorschlagspaket dient der Reform wichtiger EU-Politiken und der Einrichtung einer finanziellen Plattform für die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten in die EU in den Anfangsjahren des 21. Jahrhunderts. Die Vorschläge lassen sich vier Hauptgruppen zuordnen: - Eine Reihe von Vorschlägen für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Diese würden im Jahr 2000 in Kraft treten, wobei die wichtigste Auswirkung - eine Senkung der Marktstützungspreise für verschiedene Produktarten - durch eine Anhebung der Direktzahlungen an die Landwirte ausgeglichen wird. Die Reformen sollen die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft auf dem Binnen- und dem Weltmarkt verbessern und gleichzeitig die Überproduktion verhindern; - Vorschläge bezüglich neuer Verordnungen für die Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006. Im Rahmen dieser Vorschläge beabsichtigt die Kommission die Konzentration von Ressourcen sowie die Vereinfachung und klare Aufteilung der Strukturfonds. Die Fonds sollen sich auf drei Ziele konzentrieren: . Ziel 1: Förderung der bedürftigsten Regionen der EU (deren pro-Kopf-BIP weniger als 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt); . Ziel 2: Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung von Gebieten mit Strukturproblemen, insbesondere von Gebieten mit rückläufiger industrieller Entwicklung und Gebiete mit unzureichend diversifizierter wirtschaftlicher Basis; . Ziel 3: Förderung der Entwicklung und Aktualisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung und von Beschäftigungsinitiativen und -politiken. Etwa zwei Drittel der gesamten Strukturfondsmittel würden in Ziel-1-Regionen fließen und kämen 20% der Gemeinschaftsbevölkerung zugute. Die Förderung im Rahmen von Ziel 2 käme weiteren 18% der Gemeinschaftsbevölkerung zugute. Regionen, die gegenwärtig Unterstützung im Rahmen der Strukturfonds erhalten, wären nicht länger berechtigt, und ihre Unterstützung würde in den nächsten Jahren allmählich auslaufen. Außerdem hat die Kommission Vorschläge für die Gemeinschaftsinitiativen vorgebracht: Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in der regionalen Entwicklung, der Entwicklung des ländlichen Raums und die Bekämpfung der Diskriminierung. Das Paket umfaßt außerdem Maßnahmen zur Verbesserung des Fondsmanagements, der Dezentralisierung und der Entwicklung von Kontrollmechanismen, einschließlich der Finanzkontrolle. Der Kohäsionsfonds würde fortgesetzt und mit einer geringfügigen Veränderung zur Maximierung der Investitions-Hebelwirkung der Privatwirtschaft und zur Verbesserung des Umweltschutzes beitragen. Der vorgeschlagene Haushalt für die Strukturpolitiken der EU für den Zeitraum 2000-2006 würde 286.000 Mio. ECU (zu Preisen von 1999) betragen. Davon würden 218.400 Mio. ECU für die Strukturfonds, 20.800 Mio. ECU für den Kohäsionsfonds und 46.800 Mio. ECU für die Bewerberländer (einschließlich der Heranführungshilfe in Höhe von 7.280 Mio. ECU) bereitgestellt. - Vorschläge für Instrumente zur Regelung der Heranführungshilfe dienten der Verwaltung der Finanzierung für die Beitrittsländer in Mittel- und Osteuropa und Zypern in Höhe von etwa 3.000 Mio. ECU jährlich von 2000-2006. Diese Hilfe dient sowohl dem landwirtschaftlichen Bereich und den Strukturpolitiken als auch der administrativen und rechtlichen Anpassung und der Übernahme des durch das bestehende PHARE-Programm unterstützten Gemeinschaftsrechts in den Beitrittsländern. Die Heranführungshilfe wird im Rahmen der von jedem Land und der Kommission errichteten Beitrittspartnerschaften verwaltet. - Das letzte Element in dem Paket ist der Vorschlag für die Finanzielle Vorausschau der EU für die Jahre 2000-2006 - der Gesamthaushaltsrahmen, in dem das Jahresbudget festgelegt wird. Der Vorschlag bestimmt Verpflichtungen in den Hauptpolitikbereichen sowie die potentielle Auswirkung auf zusätzliche Mitgliedstaaten in den späteren Jahren des Zeitraums. Im allgemeinen beabsichtigt die Kommission, die Ausgaben für Landwirtschaft und für strukturpolitische Maßnahmen auf dem gegenwärtigen Niveau oder knapp darunter halten, mit einem Anstieg der Ausgaben für interne Politikbereiche, einschließlich der Forschung, die den größten Einfluß auf die Schaffung von Arbeitsplätzen haben wird. Außerdem wird es einen leichten Anstieg der Ausgaben für externe Politikbereiche geben. Insgesamt würde der Kommissionsvorschlag den Haushalt der EU jedes Jahr knapp unter der Eigenmittel-Obergrenze von 1,27% des BIP der Gemeinschaft halten. Diese Grenze wurde von den Staats- und Regierungschefs 1992 in Edinburgh festgelegt, als die vorherige Finanzielle Vorausschau für 1993-1999 vereinbart wurde. Im Jahr 2000 würden die Gesamtverpflichtungen 101.530 Mio. ECU betragen und mit dem projizierten Wirtschaftswachstum auf 105.230 Mio ECU im Jahr 2006 ansteigen. Die Ausgaben für interne Politikbereiche, die zu einem Großteil auf Kosten der Forschung gehen, würden von 6.390 Mio. ECU im Jahre 2000 auf 7.900 Mio. ECU im Jahre 2006 steigen. Gemäß der in Edinburgh erzielten Vereinbarung dürften die Forschungsausgaben im Rahmen der gegenwärtigen Finanziellen Vorausschau etwa die Hälfte oder zwei Drittel des gesamten Haushalts für interne Politikbereiche betragen, und in den Diskussionen über das Fünfte Rahmenprogramm hat die Kommission verdeutlicht, daß sie dies beibehalten will. Mit 4.000 Mio. ECU im Jahre 2000 und einem Anstieg auf 4.400 Mio. ECU im Jahre 2002 paßt der Haushaltsvorschlag der Kommission für dieses Programm problemlos in diesen Rahmen. Das Paket der am 18. März 1998 von der Kommission angenommenen Vorschläge wird nun vom Europäischen Parlament und dem Rat erörtert, wobei jedes Instrument auf der Grundlage der gesetzgebenden Verfahren der EU verabschiedet wird. Die Kommission ist bestrebt, das gesamte Paket bis Ende 1999 zu verabschieden, so daß alle Instrumente im Jahre 2000 einsatzbereit sind.