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Treffen des Rats für Telekommunikation vom 28. November 1996

Anläßlich seines Treffens am 28. November 1996 in Brüssel erörterte der Rat der Telekommunikationsminister der Europäischen Union den Vorschlag der Kommission über eine Richtlinie für die Anwendung der offenen Netzwerk-Bestimmungen (ONP) auf dem Telephon-Sprechverkehr. Außerde...

Anläßlich seines Treffens am 28. November 1996 in Brüssel erörterte der Rat der Telekommunikationsminister der Europäischen Union den Vorschlag der Kommission über eine Richtlinie für die Anwendung der offenen Netzwerk-Bestimmungen (ONP) auf dem Telephon-Sprechverkehr. Außerdem verabschiedete er einen Beschluß über illegales und schädliches, über das Internet verbreitetes Material. Die vorgeschlagene Richtlinie wurde dem Rat und dem Parlament bereits im September 1996 vorgelegt und enthält einen Vorschlag für die Begriffsbestimmung eines Universal-Telekommunikationsdienstes aus der Sicht der anstehenden Liberalisierung des Markts. Die Diskussionen des Rats konzentrierten sich auf die Lösung einer Anzahl politischer Fragen im Anfangsstadium der Debatte, um den weiteren Fortschritt der Bearbeitung der Vorschläge zu fördern. So vertraten mehrere Minister die Ansicht, daß die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf den Mobilfunk in gewisser Hinsicht eine Prüfung erfordere. Außerdem waren einige Minister der Meinung, daß eine Bestimmung in die Richtlinie aufgenommen werden sollte, die Betreiber von Mobilfunknetzen zur Leistung eines Kostenbeitrags zur Einrichtung eines Universalnetzes verpflichten würde. Der Beschluß über illegales und schädliches, über das Internet verbreitetes Material folgte auf mehrere Diskussionen im Rahmen von Sitzungen des Rats während der letzten Monate und berücksichtigt die Empfehlungen des Berichts der Arbeitsgruppe für die Erlassung von Rechtsverordnungen für das Internet. Der Beschluß fordert die Mitgliedstaaten auf, Systeme für eine Regelung durch die Dienstleistungsanbieter selber zu ermutigen und den Einsatz von Filtern und Einstufungssystemen zu fördern. Die Kommission ist gehalten, diese Arbeiten auf gemeinschaftlicher Ebene zu koordinieren und den Informationsaustausch zu erleichtern. Daneben soll die Kommission technische Forschungsarbeiten anregen, insbesondere hinsichtlich der Filtration, Einstufung, Verfolgung und Gewährleistung der Vertraulichkeit. Der Rat fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Schritte zur Weiterverfolgung der Ergebnisse der geplanten internationalen Ministerkonferenz einzuleiten, die 1996 in Deutschland stattfindet. Kommissar Martin Bangemann berichtete dem Rat über eine Reihe neuerer strategischer und politischer Entwicklungen bei der Kommission. Dazu gehören der aktualisierte Informationsgesellschaft-Aktionsplan, der am 13. und 14. Dezember 1996 dem Europäischen Rat bei seiner Sitzung in Dublin unterbreitet werden soll, das Grünbuch zur Politik der Nummernvergabe für Telekommunikationsdienste und die Vorbereitungen für Kommunikationen der Kommission über Gesundheitsgefahren von Mobilfunkgeräten und die Satellitenfunk-Industrie Anfang 1997.

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