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Richtlinie über Zusammenschaltung in der Telekommunikation

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine Richtlinie gebilligt über die Zusammenschaltung in der Telekommunikation im Hinblick auf die Sicherstellung eines Universaldienstes und der Interoperabilität durch Anwendung der Grundsätze für einen offene...

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine Richtlinie gebilligt über die Zusammenschaltung in der Telekommunikation im Hinblick auf die Sicherstellung eines Universaldienstes und der Interoperabilität durch Anwendung der Grundsätze für einen offenen Netzzugang (ONP). Die Richtlinie soll einen ordnungspolitischen Rahmen festlegen für die Sicherstellung der Zusammenschaltung von Telekommunikationsnetzen und der Interoperabilität von Diensten in der Gemeinschaft. Sie soll insbesondere sicherstellen, daß ein Universaldienst in einem Umfeld von offenen, wettbewerbsorientierten Märkten bereitgestellt werden kann. Diese Richtlinie betrifft die Harmonisierung von Bedingungen für die offene und effiziente Zusammenschaltung von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und für die Öffentlichkeit zugänglichen Telekommunikationsdiensten sowie für den Zugang zu diesen Netzen und Diensten. Die Mitgliedstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufhebung von Beschränkungen treffen, die Organisationen, denen die Mitgliedstaaten die Genehmigung zur Bereitstellung öffentlicher Telekommuniaktionsnetze und für die Öffentlichkeit zugänglicher Telekommunikationsdienste erteilt haben, an der Aushandlung von Zusammenschaltungsvereinbarungen untereinander hindern, die im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht stehen. Die betreffenden Organisationen können in ein und demselben oder in verschiedenen Mitgliedstaaten niedergelassen sein. Die Richtlinie vermerkt, daß die Organisationen sowohl das Recht und die Pflicht haben, eine gegenseitige Zusammenschaltung auszuhandeln, um die betreffenden Dienste anzubieten. Sie legt die Bestimmungen fest hinsichtlich der Universaldienstverpflichtungen für eine Organisation und beschreibt die Grundsätze für die Kostenrechnung der Zusammenschaltung. Außerdem umfaßt die Richtlinie Bereiche wie die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Transparenz, die Zuständigkeiten der nationalen Regierungsbehörden und die Streitbeilegungsverfahren. Die gegenwärtige Richtlinie über die Zusammenschaltung ist Bestandteil des gemeinschaftlichen Pakets zur Liberalisierung der Telekommunikationon, das den Binnenmarkt im Bereich der Telekommunikationsdienste in den meisten Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 1998 verwirklichen soll. Für einige Mitgliedstaaten gelten Übergangsfristen. Daher muß diese Richtlinie bis spätestens zum 31. Dezember 1997 in die nationale Gesetzgebung übertragen werden, um die Frist für die Liberalisierung einzuhalten.