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Richtlinie über Telekommunikations-Endgeräte und Satelliten-Erdstationsausrüstungen

Eine neuere Richtlinie (98/13/EG) über Telekommunikations-Endgeräte und Satelliten-Erdstationsausrüstungen unter Einbeziehung der gegenseitigen Anerkennung von Zulassungsprüfungen wurde jetzt im Amtsblatt veröffentlicht. Die neue Richtlinie ersetzt zwei bestehende, sich auf da...

Eine neuere Richtlinie (98/13/EG) über Telekommunikations-Endgeräte und Satelliten-Erdstationsausrüstungen unter Einbeziehung der gegenseitigen Anerkennung von Zulassungsprüfungen wurde jetzt im Amtsblatt veröffentlicht. Die neue Richtlinie ersetzt zwei bestehende, sich auf das gleiche Gebiet beziehende, Richtlinien mit einem einzigen Text zur Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts auf diesem Gebiet. Diese Richtlinie soll wirksame und effiziente, harmonisierte Verfahren für die Zertifizierung, Prüfung, Kennzeichnung, Qualitätssicherung und Produktverfolgung gewährleisten. Außerdem stellt sie auf die Harmonisierung der Normen auf europäischer Ebene ab, um das allgemeine Interesse an der Konstruktion und Herstellung von Endgeräten zu gewährleisten. Die Einführung der gegenseitigen Anerkennung der Typenzulassung von Satelliten-Erdstationsgeräten wird als Vorbedingungn für einen gemeinschaftlichen Binnenmarkt auf diesem Gebiet eingestuft. Die Richtlinie legt auch grundsätzliche Anforderungen für Endgeräte und Satellitenausrüstungen fest, darunter für die Benutzersicherheit, die Sicherheit der Arbeitnehmer, den Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze, die effektiven Nutzung des Funkfrequenzspektrums, die Interoperabilität von Endgeräten, sowie EMV-Anforderungen. Bei der Durchführung von Maßnahmen aufgrund dieser Richtlinie wird die Kommission durch einen Beratungsausschuß unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter dem Vorsitz eines Mitglieds der Kommission zusammensetzt. Dieser Ausschuß wird als Zulassungsausschuß für Endgeräte (ACTE) bezeichnet. Die Richtlinie tritt am 2. April 1998 in Kraft.