Skip to main content
European Commission logo print header

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-12-02

Article available in the following languages:

Gentechnisch veränderte Tomate besteht EU-Test

Die Unbedenklichkeit von Produkten, die durch die Verarbeitung von gentechnisch veränderten Tomaten gewonnen werden, wurde vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuß der Europäischen Union gemäß den in der Verordnung über neuartige Lebensmittel der EU festgelegten Verfahren b...

Die Unbedenklichkeit von Produkten, die durch die Verarbeitung von gentechnisch veränderten Tomaten gewonnen werden, wurde vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuß der Europäischen Union gemäß den in der Verordnung über neuartige Lebensmittel der EU festgelegten Verfahren bestätigt. Die Entscheidung wurde im Rahmen einer Anfrage von Zeneca UK zur Vermarktung einer Tomatensorte getroffen, die ausschließlich für die Verarbeitung vorgesehen ist. Wenn diese Tomatensorte reif ist, wird sie nicht so schnell weich wie ihr nicht gentechnisch verändertes Pendant. Dadurch eignet sie sich besser für die Verarbeitung. Die Frucht gilt jedoch als geschmacklich minderwertig und ist daher nicht für den Rohverzehr vorgesehen. Bei der Verarbeitung wird die Tomate einer Wärmebehandlung unterzogen, bei der die veränderten Gene und ihre Eiweißprodukte biologisch deaktiviert werden. Der Ausschuß kam zu dem Schluß, daß diese Tomaten für den Verbraucher genauso unbedenklich seien wie die aus herkömmlichen Früchten gewonnenen Produkte. Die Europäische Kommission will nunmehr einen Beschlußentwurf zur Genehmigung der Vermarktung dieser Tomaten zur Vorlage bei den Mitgliedstaaten einbringen, die durch qualifizierte Mehrheit beschließen müssen, ob sie sich der Meinung des Ausschusses anschließen wollen.