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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Fernsehdienste, Programmproduktion und -konvertierung

Art der Ausschreibung: zwei Aufrufe zur Einreichung von Vorschlgen; Gegenstand: DurchfDhrung des Aktionsplans zur Einfhrung fortgeschrittener Fernsehdienste in Europa. Aufruf I: Breitbildfernsehdienste; Aufruf II: Programmproduktion und Konvertierung in das Format 16/9. Vergab...

Art der Ausschreibung: zwei Aufrufe zur Einreichung von Vorschlgen; Gegenstand: DurchfDhrung des Aktionsplans zur Einfhrung fortgeschrittener Fernsehdienste in Europa. Aufruf I: Breitbildfernsehdienste; Aufruf II: Programmproduktion und Konvertierung in das Format 16/9. Vergabestelle: Europlische Kommission, GD XIII und GD X. Beschreibung: Die Bekanntmachungen richten sich an Rundfunkveranstalter und Produzenten audiovisueller Programme. Die Vorschlege zu Aufruf I und II werden getrennt bewertet. Rundfunkveranstalter, die sowohl eine Gemeinschaftsunterstktzung fur Fernsehdienste als auch eine Untersthtzung fir die Programmproduktion und -konvertierung beantragen mkchten, m ssen getrennte Vorschl1ge einreichen. In den n9chsten zwtlf Monaten werden zwei weitere Aufrufe fcr die Programmproduktion vergffentlicht: der nnchste Anfang 1996. Aufruf I: Die EU-Mittel fdr die Fernsehdienste ermnglichen die Ausstrahlung von rund 20.000 Sendestunden wehrend der restlichen Laufzeit des Aktionsplans (bis 30.6.1997). Flr diesen Aufruf ist die Generaldirektion XIII zustnndig (Telekommunikation, Informationsmarkt und Nutzung der Forschungsergebnisse). Aufruf II: F r Produktion und Konvertierung ist die Generaldirektion X (Information, Kommunikation, Kultur, Audiovisuelle Medien) zustindig. Zu beiden Aufrufen wird am 22.2.1995 eine Informationssitzung veranstaltet, und zwar im Albert Borschette Centre, 36 rue Froissart, B-1040 Br3ssel. Diese Veranstaltung ist in zwei Teile gegliedert: Vormittags (10.30-13.00) werden ausschlielich Fragen zur Ausstrahlung von Fernsehdiensten beantwortet (Aufruf I), nachmittags (14.00-17.00) Fragen zur Produktion und Konvertierung (Aufruf II). Weitere Einzelheiten sind dem Amtsblatt oder den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.