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Kommission dehnt Verbot von Asbestprodukten in der EU aus

Die Europäische Kommission hat eine Richtlinie verabschiedet, die ab Januar 2005 praktisch alle bisher noch erlaubten Einsatzzwecke von Chrysotilasbest (Serpentinasbest) verbietet. Asbest, der krebserregend ist und insbesondere die Lunge angreift, wird in sechs verschiedenen T...

Die Europäische Kommission hat eine Richtlinie verabschiedet, die ab Januar 2005 praktisch alle bisher noch erlaubten Einsatzzwecke von Chrysotilasbest (Serpentinasbest) verbietet. Asbest, der krebserregend ist und insbesondere die Lunge angreift, wird in sechs verschiedenen Typen hergestellt, von denen fünf bereits 1991 von der Kommission verboten wurden. Nun wurden 14 weitere besondere Einsatzzwecke von Chrysotilasbest verboten. Bestimmte Einsätze, für die noch kein akzeptabler Ersatzstoff gefunden wurde, bleiben jedoch weiterhin erlaubt. Die neue Richtlinie, für die umfangreiche wissenschaftliche Beratung herangezogen wurde, dehnt das Verbot auf Chrysotil in Asbestzementprodukten (vor allem in Rohren und Dachbelägen), Reibbelägen (z.B. in Brems- und Kupplungsbelägen in Lastkraftwagen), Dichtungen sowie auf verschiedene weitere Einsatzzwecke aus. Die Einführung neuer Einsatzzwecke für Chrysotil ist in den Mitgliedstaaten ab dem 26. August 1999 verboten. Ab dem 1. Januar 2005 ist die Vermarktung und Verwendung von Asbestfasern und Produkten, die solche enthalten, verboten. Asbestprodukte, die vor dem 26. August 1999 bereits im Einsatz sind, dürfen bis zum Ende ihrer normalen Nutzungsdauer oder bis zu ihrer Entsorgung weiter verwendet werden. Um die Verwendung solcher Produkte bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu verbieten, haben die Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit, strengere Beschränkungen einzuführen. Einer der Einsatzzwecke von Chrysotil wurde jedoch nicht verboten, nämlich in Membranen, die in bestimmten Chlorfabriken für die Elektrolyse verwendet werden. Diese Ausnahme ist dadurch gerechtfertigt, daß bisher noch kein sicheres Alternativprodukt entwickelt wurde und dieser Prozeß in geschlossenen Anlagen und unter streng kontrollierten Bedingungen stattfindet. Diese Ausnahme wird 2007 erneut einer Revision unterzogen, wenn die Kommission die Ergebnisse der Richtlinie anhand der neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen prüfen wird. Bereits neun Mitgliedstaaten haben den Einsatz von Chrysotilasbest in ihren Staatsgebieten verboten, und weitere wollen diesen Schritt ebenfalls vollziehen. Drei andere Mitgliedstaaten führten wirtschaftliche Gründe gegen ein Verbot an, die Kommission geht jedoch davon aus, daß die fünfjährige Frist bis zum Inkrafttreten des Verbots diese Bedenken zerstreuen und ausreichend Zeit zur Entwicklung von Alternativen lassen wird.