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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Kommission fordert zur Stellungnahme zum rechtlichen Status der Sprachübermittlung im Internet auf

Die Europäische Kommission hat anläßlich der Veröffentlichung einer Bewertung der geltenden Rechtsvorschriften für die Sprachübermittlung im Internet eine öffentliche Anhörung in Gang gesetzt. Die in der Richtlinie 90/388/EWG festgesetzten Bestimmungen wurden 1998 veröffentlic...

Die Europäische Kommission hat anläßlich der Veröffentlichung einer Bewertung der geltenden Rechtsvorschriften für die Sprachübermittlung im Internet eine öffentliche Anhörung in Gang gesetzt. Die in der Richtlinie 90/388/EWG festgesetzten Bestimmungen wurden 1998 veröffentlicht und sollten den Status der Sprachübertragung im Internet im Rahmen des Wettbewerbs auf dem Markt für Telekommunikationsdienste festlegen. Die Richtlinie spiegelt die Bedenken der Kommission hinsichtlich der zunehmenden Entwicklung spezifischer Software zur Verschlüsselung, Verdichtung und Übertragung des Klangs der Stimme einer Person wider, die es ermöglicht, via Internet mit anderen Internet-Teilnehmern mit einer identischen bzw. kompatiblen Software zu sprechen, und die zudem über Netzübergangsstellen die Übertragung an herkömmliche Telefonapparate möglich macht. Diese Form der Sprachübermittlung ist auch bekannt als "Voice over Internet Protocol". Bei der Auslegung der Definition des sogenannten "Voice over Internet Protocol" (VoIP) kam die Kommission, die drei Arten von Diensten unterscheidet (von PC zu PC, von PC zu Telefon, von Telefon zu Telefon), zu dem Schluß, daß die Internet-Telefonie die Definition von "Sprach-Telefondienst" vor allem deswegen nicht erfüllt, weil sie nicht die für diesen Dienst sonst übliche Verläßlichkeit und Sprachqualität bieten kann. Nach den geltenden Lizenzierungsbestimmungen müssen die Mitgliedstaaten folglich Internet-Diensteanbietern die Bereitstellung von Internet-Telefonie im Rahmen einer Allgemeingenehmigung für Datenübertragungsdienste gestatten. Die Kommission rechnet nun mit technischen Verbesserungen der Internet-Telefonie, die dazu führen, daß deren Zuverlässigkeit und Qualität für viele Nutzer ein allgemein annehmbares Niveau erreichen werden. Außerdem werden die Betreiber öffentlicher Fernmeldenetze in ihren Kernnetzen zunehmend Internet-Übertragungsprotokolle für die Daten- und Sprachübertragung benutzen, so die Kommission. Sie stellt ferner fest, daß einige Betreiber öffentlicher Fernmeldenetze, die als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht ausgewiesen sind, begonnen haben, VoIP-Dienste über ihre Daten-Backbone-Netze anzubieten. "Wo große Datenmengen innerhalb eines geschlossenen Benutzerumfelds transportiert werden, könnte die VoIP-Technik auch bei der Unterstützung des internen Telefondienstes zur bevorzugten Technologie werden, da die Kosten für VoIP-Anlagen sinken und die Nutzer durch die Kombination von Sprach- und Datenübermittlung über dasselbe Netz erhebliche Effizienzgewinne erzielen können", so die Kommission. Die Vertreter der Kommission sind jedoch der Ansicht, daß Privatkunden auch in Zukunft ihre Anrufe eher über das Telefon als über ihren PC tätigen werden und die Leitungsvermittlungstechnik auch weiterhin - wenn auch parallel zur IP-Technik - beim Zugang zum Ortsnetz eingesetzt werden wird. Obwohl sich die Bedeutung der Sprachübermittlung via Internet bisher noch in Grenzen hält, ist die Kommission der Meinung, daß deren Entwicklung genauso wie seinerzeit die Rückruf- oder Telefonkartendienste indirekt einen Preisdruck ausüben wird. Bisher wurde die Sprachübermittlung im Internet aus folgenden Gründen nur in begrenztem Umfang angeboten: - Schwierigkeit der Gewährleistung einer guten Tonqualität; - mangelnde Benutzerfreundlichkeit wegen der komplexen Technik und des Aufwands, der zur Bewertung der verschiedenen Angebote auf dem Markt erforderlich ist; - Verringerung der Gewinnspanne aufgrund der sinkenden Kosten für Telefondienste über das öffentliche Fernsprechnetz, vor allem für Fern- und Auslandsgespräche. Andererseits würden Internet-Übertragungsprotokolle inzwischen auch in den Backbone-Netzen der öffentlichen Fernmeldenetze verwendet und erfreuten sich zur Übermittlung von Sprach- und Datenübermittlungsdiensten innerhalb privater Netze zunehmender Beliebtheit, stellt die Kommission fest und fügt hinzu: "Solange die IP-Technik jedoch in dieser Art eingesetzt wird, ändert sich weder an der rechtlichen Stellung der Anbieter etwas, noch bedarf es einer Anpassung der entsprechenden Lizenzierungs- oder Genehmigungsbestimmungen." Die Kommission möchte zum jetzigen Zeitpunkt etwaigen mittelfristigen Änderungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen im Anschluß an die laufende Überprüfung nicht vorgreifen und beabsichtigt daher, ihren gegenwärtigen Standpunkt beizubehalten, wonach die Definition von Sprach-Telefonie nach Maßgabe der Richtlinie 90/388/EWG weiterhin die geeignete Grundlage für die rechtliche Einordnung der Internet-Sprachübermittlungsdienste auch in einem liberalisierten Umfeld darstellt. Die Kommission möchte bestätigen, daß die Internet-Telefonie nach wie vor nicht als Sprach-Telefondienst im Sinne der Definition zu verstehen ist, ist aber dennoch daran interessiert, andere Standpunkte und Anmerkungen zu dieser Angelegenheit zu hören. Alle Beteiligten werden gebeten, ihre Stellungnahmen unter der unten angegebenen Adresse an die Kommission zu richten. Die Stellungnahmen werden auf dem Europa-Server veröffentlicht (sofern kein Einspruch hiergegen erhoben wird). (Diese Beratung über die Richtlinie 90/388/EWG soll keine Änderungen herbeiführen oder ihre Zeitpläne bewerten, sondern dient der Prüfung, inwieweit diese noch Gültigkeit besitzt.)