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Genetiische Ressourcen in der Landwirtschaft - Überprüfung der in der Gemeinschaft geltenden Rechtsvorschriften

Die Europäische Kommission hat einen Bericht über die ersten drei Jahre der Implementierung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften (EC Nr. 1467/94) veröffentlicht, aufgrund derer ein Programm zur Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und Nutzung der genetischen Ressourcen ...

Die Europäische Kommission hat einen Bericht über die ersten drei Jahre der Implementierung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften (EC Nr. 1467/94) veröffentlicht, aufgrund derer ein Programm zur Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und Nutzung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft eingerichtet wurde, das im Juni 1994 verabschiedet wurde. Ziel dieses Programms ist die Koordinierung und Förderung auf der Ebene der Gemeinschaft von Arbeiten zur Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen in den Mitgliedstaaten, damit die Ziele der gemeinamen Agrarpolitik erreicht werden können. Außerdem sollen auf diese Weise die Anstrengungen in den Mitgliedstaaten unterstützt werden, in denen die gegenwärtigen Arbeiten für nicht ausreichend erachtet werden. Zu den Methoden zur Implementierung der Rechtsvorschriften zählen: - Bestandsaufnahme der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft in der Gemeinschaft; - Konzertierte Maßnahmen und Projekte mit Kostenteilung zur Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und und Nutzung dieser genetischen Ressourcen; - Begleitmaßnahmen; Der Bericht umreißt die Fortschritte bei der Durchführung der Maßnahmen in diesen drei Bereichen. Die Kommission erstellte im November 1994 eine erste Fassung dieser Bestandsaufnahme. Ein Entwurf eine zweiten Fassung wurde im Oktober 1996 in den Informationsbestand des World Wide Web eingestellt. Im Dezember 1994 und im April 1996 wurden zwei Aufforderungen zur Unterbreitung von Vorschlägen für Projekte mit Kostenteilung und konzertierte Aktionen bekanntgemacht. Für diese beiden Aufforderungen gingen insgesamt 100 Vorschläge ein, von denen nach der Auswertung durch unabhängige Experten 14 für eine Finanzierung ausgewählt wurden. Auch eine Anzahl von Begleitmaßnahmen wird unterstützt, darunter spezialisierte technische Gruppen für den Informationsaustausch, Seminare, Konferenzen und Workshops, Lehrgänge und Förderung der Nutzung der Ergebnisse. Die Rechtsvorschriften berühren auch die Koordinierung der Aktionen auf gemeinschaftlicher Ebene. Hier hat die Kommission die Aufgabe der Koordinierung der gemeinschaftlichen Belange bei internationalen Verhandlungen und die Arbeiten mit den spezifischen FTE-Programmen für Biotechnologie sowie Umwelt und Klima übernommen. Insgesamt wurden von den maximal 20 Mio. ECU für die fünfjährige Laufzeit des Programms bis Ende 1996 mehr als 6 Mio. ECU zugeteilt. Der größte Teil hiervon entfällt dabei auf die 14 ausgewählten Projekte. Das Programm sollte seine Ressourcen im Verhältnis von 3:1 auf pflanzen- und tiergenetische Ressourcen verteilen, Bis heute beträgt jedoch das Verhältnis bei den ausgewählten Projekten 4:1 zu Gunsten der pflanzengenetischen Ressourcen. Die Gemeinschaft will das bei den verbleibenden Aufforderungen ändern, stellt jedoch fest, daß tierbezogene Projekte naturgemäß aufwendiger sind als pflanzenbezogene. Daneben spricht die Kommission in ihrem Bericht eine Anzahl von Empfehlungen sowohl für die verbleibende Laufzeit des Programms (bis 1999), als auch für eine mögliche Verlängerung nach Ablauf dieser Zeit aus. Diese Empfehlungen beziehen sich auf Gesichtspunkte der Programmleitung und technische und wissenschaftliche Aspekte.

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