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Joint network on european private law

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Privatrecht wird paneuropäisch

Durch die Versammlung von Rechtsexperten und die Entwicklung eines gemeinsamen Standards für Privat- und Zivilrecht vereinfacht die EU den Handel, indem Gesetze in ganz Europa harmonisiert werden.

Klimawandel und Umwelt icon Klimawandel und Umwelt

Mit der Erarbeitung eines gemeinsamen Privatrechtes für die EU können Angelegenheiten mit dem Zivilrechtwesen sowohl im privaten als auch im wirtschaftlichen Bereich standardisiert und vereinfacht werden. Mit dem EU-finanzierten Projekt "Joint network on European private law" (Copecl) wurde diese Vision schneller erreicht. Es wurde der Draft Common Frame of Reference (DCFR) für europäisches Privatrecht entwickelt. Der DCFR basiert auf nationalen, internationalen und EU-Gesetzen und wurde von mehr als 150 Juristen der vergleichenden Rechtswissenschaft erstellt. Er stellt somit für EU-Gesetzgeber, Akademiker und Entscheidungsträger eine wertvolle Ressource dar. Das Projektnetzwerk umfasste Juristen und andere Interessensvertreter, um sicherzustellen, dass die Gesetzesvorlagen ihren Anforderungen und ihren Vorgaben entsprechen. Fachleute untersuchten auch den wirtschaftlichen Einfluss und philosophische Auswirkungen der jeweiligen Gesetze, womit 2009 die endgültige Version des DCFR online gestellt wurde. Mit dem Projekt Copecl versuchte auch die EU, das Vertragsgesetz in der EU zu modernisieren und ein "optionales europäisches Vertragsrecht" auf Basis des DCFR zu erstellen. Das Projektteam arbeitete fieberhaft an diesem Ziel, um Engpässe im Binnenmarkt zu beseitigen. Dadurch wurde das Copecl-Netzwerk zu einer gemeinsamen Plattform zur Entwicklung europäischen Rechts. Dies führte 2010 zur Gründung eines Europäischen Rechtsinstituts mit Forschern aus über 100 führenden Forschungsorganisationen in Europa und somit zur Förderung des Europäischen Forschungsraumes (EFR) in der Rechtswissenschaft. Alles in allem erarbeitete das Projekt Copecl erfolgreich den DCFR für europäisches Vertragsrecht, behob die Fragmentierung der Forschung im EFR und unterstützte Gesetzgeber, Juristen und Akademiker. Es erstellte einen gemeinsamen Referenzrahmen für europäisches Vertrags- und Zivilrecht. Diese Errungenschaft sollte sich positiv auf die internen und externen Beziehungen der EU, den Handel und die Wirtschaft auswirken.

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