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Parlament stimmt für eine Verdopplung des Ergänzungshaushalts zum Vierten Rahmenprogramm auf 200 Mio. ECU

Das Europäische Parlament hat in zweiter Lesung seine Stellungnahme zu dem Ergänzungshaushalt für das Vierte FTE-Rahmenprogramm verabschiedet. Das Parlament stimmte am 13. März 1997 auf seiner Sitzung in Straßburg für eine Verdopplung des zusätzlichen Haushalts auf 200 Mio. EC...

Das Europäische Parlament hat in zweiter Lesung seine Stellungnahme zu dem Ergänzungshaushalt für das Vierte FTE-Rahmenprogramm verabschiedet. Das Parlament stimmte am 13. März 1997 auf seiner Sitzung in Straßburg für eine Verdopplung des zusätzlichen Haushalts auf 200 Mio. ECU gegenüber den 100 Mio. ECU, auf die sich die Forschungsminister der EU-Mitgliedstaaten in der Ratssitzung im Dezember 1996 nach langwierigen Verhandlungen geeinigt hatten. Damit steht so gut wie fest, daß es eines Schlichtungstreffens zwischen Rat und Parlament bedarf, um diese Frage zu klären; es besteht sogar die reale Möglichkeit, daß der Ergänzungshaushalt vollständig wegfällt. Dabei ist daran zu erinnern, daß der Vorschlag der Kommission vom Januar 1996 eine Erhöhung der Finanzmittel für die restliche Laufzeit des Programms um zusätzlich 700 Mio. ECU vorsah. Nachdem eine Einigung der EU-Finanzminister über einen Mitteltransfer aus dem Agrarhaushalt zur Finanzierung dieser Erhöhung gescheitert war, wurde allgemein deutlich, daß eine Aufstockung der Gelder in dieser Höhe nicht möglich sein würde. Das Parlament ist gleichwohl der Ansicht, daß die vorgeschlagene Ergänzung in Höhe von nur 100 Mio. ECU unzureichend ist, und hat sich deshalb für eine Verdopplung des Ergänzungshaushalts auf 200 Mio. ECU ausgesprochen. Im Dezember 1996 stimmten die Abgeordneten des europäischen Parlaments für eine Erhöhung des Forschungshaushalts für das Jahr 1997 um 100 Mio. ECU. Da diese Tatsache von den Ministern bei der Einigung auf ihre gemeinsame Position nicht berücksichtigt worden sei, vertritt das Parlament die Ansicht, daß die Erhöhung um 200 Mio. ECU eine Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel seitens des Rates, die über den vom ihm vereinbarten Betrag von 100 Mio. ECU hinausgeht, nicht erforderlich mache. Was die Mittelverteilung auf die spezifischen Programme angeht, hat der Rat insgesamt 65 Mio. ECU für die Programme Telematikanwendungen, ESPRIT, BRITE/EURAM, Umwelt und Klima sowie Verkehr bereitgestellt. Die restlichen 35 Mio. ECU für die Finanzierung der BSE-Forschung (Rinderwahn) entfallen auf die Programme Biotechnologie, Biomedizin und Gesundheit sowie FAIR. Die europäischen Parlamentsabgeordneten hielten den für die BSE-Forschung angesetzten Förderbetrag für unverhältnismäßig hoch. Aus diesem Grunde verdoppelten sie die Finanzmittel für die übrigen Programme, ließen den für BSE zur Verfügung stehen Gesamtbetrag in Höhe von 35 Mio. ECU jedoch unverändert. Die verbleibenden 33 Mio. ECU wurden der Forschung auf dem Gebiet der nichtnuklearen Energie (JOULE/THERMIE) zugewiesen. Das weitere Schicksal des Ergänzungshaushaltes liegt nunmehr in den Händen des Rates. Es gilt als äußerst unwahrscheinlich, daß der Rat - nachdem er das Parlament davor gewarnt hatte, durch ein erneutes Aufgreifen der Frage den Ergänzungshaushalt insgesamt zu gefährden, und angesichts der Schwierigkeit der zurückliegenden Verhandlungen um eine gemeinsame Position - dem Antrag des Parlaments zustimmt. Es ist so gut wie sicher, daß ein Schlichtungsverfahren zwischen den beiden Institutionen notwendig werden wird. Dieses Verfahren beginnt voraussichtlich in den nächsten Monaten, die Aussichten für eine Einigung sind jedoch gering. Die abschließende Festsetzung des Haushalts, der für die letzten Aufrufe im Rahmen der betroffenen spezifischen Programme jeweils zur Verfügung steht, wird daher noch einige Monate auf sich warten lassen. Da die Zeit für das Vierte Rahmenprogramm knapp wird, hat die Kommission sowohl den Rat als auch das Parlament dringend aufgefordert, eine schnelle Lösung des Problems herbeizuführen.

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