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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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EU unterzeichnet neues internationales Abkommen über chemische Gefahrenstoffe und Pestizide

Mit der Verabschiedung des neuen Akommens über die sog. "Vorherige Informierte Zustimmung" (PIC) wurde ein wichtiger Fortschritt auf dem Gebiet der internationalen Vorschriften zur Regelung von chemischen Gefahrenstoffen und Pestiziden erzielt. Dieses Abkommen wurde anläßlich ...

Mit der Verabschiedung des neuen Akommens über die sog. "Vorherige Informierte Zustimmung" (PIC) wurde ein wichtiger Fortschritt auf dem Gebiet der internationalen Vorschriften zur Regelung von chemischen Gefahrenstoffen und Pestiziden erzielt. Dieses Abkommen wurde anläßlich einer internationalen Tagung in Rotterdam, Niederlande, am 10. und 11. September 1998 durch die europäische Kommissarin für die Umwelt, Frau Ritt Bjerregaard, und den Österreichischen Minister für die Umwelt, Herrn Martin Bartenstein, für die EU unterzeichnet. Dieses Abkommen, das unter der Schirmherrschaft der Food and Agriculture Organisation (FAO) und des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) verhandelt wurde, fordert von allen Exporteuren der von dem Abkommen erfaßten Substanzen die "Vorherige Informierte Zustimmung" des Importlandes, ehe der Versand zulässig ist. Zunächst regelt das neue Abkommen 22 Pestizide und fünf Industriechemikalien; die Ergänzung um weitere Substanzen ist vorgesehen, um Bürger und die Umwelt vor Schäden durch den Handel mit diesen Substanzen zu schützen. Die diese Substanzen importierenden Länder können jetzt selber entscheiden, welche Chemikalien sie übernehmen wollen, und welche sie ausschließen möchten, weil das sichere Management nicht gegeben ist. Beim Handel mit solchen Substanzen legt das Abkommen Anforderungen für die Etikettierung unter Angabe von Einzelheiten über die Gefahren dieser Stoffe für die Gesundheit und die Umwelt fest und fördert so ihre sichere Verwendung. Das Abkommen sieht auch den Informationsaustausch unter den Vertragspartnern über potentielle chemische Gefahrenstoffe vor, die exportiert und importiert werden dürfen. Durch den Beschluß des Rats 2455/92 über den Import und den Export bestimmter chemischer Schadstoffe hat die EU die Bestimmungen dieses Abkommens bereits weitgehend umgesetzt. Nach der Unterzeichnung des Abkommens betonte die Umweltkommissarin der EU die Bedeutung des zuverlässigen Managements von Chemikalien und unterstrich die Rolle der nichtstaatlichen Organisation auf dem Gebiet der Aufdeckung und Meldung von Problemen mit Chemikalien in Entwicklungsländern und bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund dieses Abkommens.