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Gemeinsamer Standpunkt zum Berufsbildungsprogramm LEONARDO DA VINCI

Der Rat hat am 18. Juli 1994 den gemeinsamen Standpunkt (EG) Nr. 31/94 festgelegt; er betrifft den Entwurf eines Ratsbeschlusses über ein Aktionsprogramm zur Durchführung einer Berufsbildungspolitik der Europäischen Gemeinschaft. Das Programm soll den Titel LEONARDO DA VINCI e...

Der Rat hat am 18. Juli 1994 den gemeinsamen Standpunkt (EG) Nr. 31/94 festgelegt; er betrifft den Entwurf eines Ratsbeschlusses über ein Aktionsprogramm zur Durchführung einer Berufsbildungspolitik der Europäischen Gemeinschaft. Das Programm soll den Titel LEONARDO DA VINCI erhalten, vom 1. Januar 1995 bis 31. Dezember 1999 laufen und die nachstehenden Aspekte fördern und verbessern: - Qualität und Innovationsfähigkeit der Berufsbildungssysteme; - europäische Dimension in der Berufsbildung und -beratung; - lebenslanges Lernens mit dem Ziel, eine kontinuierliche Anpassung der Kenntnisse und Fähigkeiten zu ermöglichen, um den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und dem Bedarf der Wirtschaft zu entsprechen, zur Verringerung der Arbeitslosigkeit beizutragen und die Entfaltung der Persönlichkeit zu erleichtern; - Berufsbildungsmöglichkeiten für alle Jugendlichen in der Gemeinschaft im Anschluß an die Schulpflicht; - besondere Berufsbildungsmaßnahmen für Erwachsene ohne angemessene berufliche Qualifikation; - besserer Status und größere Attraktivität des berufsbildenden Unterrichts und der Berufsbildung sowie leichtere Anerkennung von Hochschulabschlüssen und beruflichen Qualifikationen; - Vorbereitung der Jugendlichen auf das Erwachsenen- und Berufsleben, und zwar unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen, die Gesellschaft und technologischer Wandel stellen; - Berufsbildungsmaßnahmen für benachteiligte Jugendliche ohne angemessene Ausbildung; - bessere Zugangsmöglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung während des gesamten Erwerbslebens; - Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern bei der Berufsbildung; - Chancengleichheit für Wanderarbeitnehmer und deren Kinder sowie für behinderte Menschen; - Zusammenarbeit hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen und des Ausbildungsbedarfs; - besseres Verständnis der Schlüsselkompetenzen im Hinblick auf die technologische Entwicklung und die Erfordernisse des Arbeitsmarktes; - Berufsbildung im Hinblick auf die Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsprogramme, insbesondere durch Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen bei der Aus- und Weiterbildung im Technologiebereich; - schrittweise Entwicklung eines offenen europäischen Raumes für Berufsbildung und berufliche Qualifikationen; - Erwerb von Sprachkenntnissen; - Ausbau der Berufsberatungssysteme, um jedermann lebenslang eine qualifizierte Berufsberatung sicherzustellen; - Weiterentwicklung von Methoden zur selbständigen Fortbildung am Arbeitsplatz und von flexiblen Fernlernsystemen; - Entwicklung von Schlüsselkompetenzen und deren Einbeziehung in Berufsbildungsmaßnahmen mit dem Ziel, den Erwerb bedarfsgerechter Qualifikationen und persönlicher Befähigungen zu fördern, wie sie für die Mobilität der Arbeitnehmer und den Bedarf der Wirtschaft erforderlich sind. Für die Durchführung des Programms sollen 620 Mio. ECU bereitgestellt werden.