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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Zusammenarbeit mit Rußland bei Kernfusion und nuklearer Sicherheit

Der Rat der Europäischen Union hat die Kommission dazu ermächtigt, mit der Russischen Föderation im Rahmen des Euratom-Vertrags zwei Kooperationsabkommen in den Bereichen kontrollierte Kernfusion und nukleare Sicherheit zu schließen. Die beiden Abkommen ergeben sich aus dem P...

Der Rat der Europäischen Union hat die Kommission dazu ermächtigt, mit der Russischen Föderation im Rahmen des Euratom-Vertrags zwei Kooperationsabkommen in den Bereichen kontrollierte Kernfusion und nukleare Sicherheit zu schließen. Die beiden Abkommen ergeben sich aus dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, das im Juni 1994 mit Rußland geschlossen wurde. Das erste Abkommen dient der Pflege und dem Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien in den Themenbereichen ihrer jeweiligen Fusionsprogramme; diese Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils. Dementsprechend soll das Fachwissen und das technische Know-how über Fusionsreaktoren ausgebaut werden, vornehmlich im Rahmen der Arbeiten zum Internationalen Thermonuklearreaktor (ITER). Die Zusammenarbeit im zweiten Abkommen soll auf der Grundlage des gegenseitigen Vorteils zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit beitragen; insbesondere sollen wissenschaftlich garantierte und international akzeptierte Leitlinien für die nukleare Sicherheit erarbeitet und umgesetzt werden.

Länder

Russland