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Aktionsprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie

Der Rat hat am 25. Juni 1996 den Text seiner Entscheidung über die Durchführung eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie veröffentlicht. Der Entscheidung nach ist die industrielle Wettbewerbsfähigkeit eine Vorau...

Der Rat hat am 25. Juni 1996 den Text seiner Entscheidung über die Durchführung eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie veröffentlicht. Der Entscheidung nach ist die industrielle Wettbewerbsfähigkeit eine Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und trägt darüber hinaus zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt bei. In diesem Zusammenhang hat das Aktionsprogramm folgende Ziele: - Modernisierung der industriellen Rolle öffentlicher Behörden, um die Unternehmen (insbesondere KMU) von allen überflüssigen rechtlichen und behördlichen Zwängen zu befreien; - Garantie eines unverzerrten fairen Wettbewerbs sowohl intern als auch extern; - Stärkung der industriellen Zusammenarbeit; - Förderung der immateriellen Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit. In einem Anhang zu der Entscheidung werden die Leitlinien zur Durchführung des Aktionsprogramms dargelegt. Dazu gehört das Ankurbeln der sich entwickelnden Lerngesellschaft durch Förderung der Ausbildung, die Entwicklung der industriellen Zusammenarbeit mit Drittländern, die Einrichtung einer Datenbank über die Hindernisse, die sich europäischen Unternehmen stellen sowie ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts, um den Prozeß der Standardisierung zu beschleunigen.