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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Fördermittel unter LIFE

LIFE ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union, das Fördermittel in drei Hauptaktionsbereichen bereitstellt: Umwelt, Natur und Drittländer. Obwohl alle drei Bereiche darauf abzielen, die Umwelt zu verbessern, hat jeder seine spezifischen Prioritäten: - Umwelt: In...

LIFE ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union, das Fördermittel in drei Hauptaktionsbereichen bereitstellt: Umwelt, Natur und Drittländer. Obwohl alle drei Bereiche darauf abzielen, die Umwelt zu verbessern, hat jeder seine spezifischen Prioritäten: - Umwelt: Innovative Maßnahmen und Demonstrationsmaßnahmen für die Industrie; Demonstration, Förderung und technische Hilfsmaßnahmen für lokale Behörden; und vorbereitende Maßnahmen zur Unterstützung der Gesetzgebung und Politiken der Gemeinschaft; - Natur: Maßnahmen mit dem Ziel der Bewahrung des natürlichen Lebensraums und der Feld- und Wiesen-Fauna und Flora von Interesse für die EU; - Drittländer: Technische Hilfsleistungen bei der Schaffung von Verwaltungsstrukturen für die Umwelt, Naturschutzmaßnahmen und Demonstrationsmaßnahmen zur Förderung dauerhafter (und umweltgerechter) Entwicklung. Die folgenden Länder sind 1997 teilnahmeberechtigt: Albanien, Algerien, Kroatien, Zypern, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, Palästina-Behörde, Syrien, Tunesien, Türkei und die russische Baltikküste. LIFE wird in drei Phasen durchgeführt. Die momentan von 1996 bis 1999 laufende zweite Phase hat ein Gesamtbudget von 450 Millionen ECU. Je nach Art der vorgeschlagenen Maßnahme kann der maximale Unterstützungssatz im Rahmen der LIFE-Instrumente von 30% bis 75% variieren. Für "Drittländer"-Maßnahmen kann der Satz in Ausnahmefällen maximal 100% der in Frage kommenden Kosten erreichen. LIFE steht allen "natürlichen oder juristischen Personen" offen. Das Ziel der finanzierten Maßnahmen muß mit den Zielen der Gemeinschaftspolitik und Gesetzgebung und mit den in den Informationspaketen dargelegten Bedingungen übereinstimmen. Was Drittländer betrifft, ist LIFE für Personen oder Unternehmen ganz gleich welcher Stellung offen, die in dem teilnahmeberechtigten Land ihren Wohnsitz haben. Die Anträge sind auf spezifische Antragsformulare zu schreiben, die über die zuständigen nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten an die Kommission weitergereicht werden. Für Drittländer sollten die Anträge von den zuständigen nationalen Behörden über die Delegationen der Europäischen Union oder die Drittländermissionen bei der Europäischen Union weitergereicht werden. Die Informationspakete sind für alle Bereiche erhältlich. Diese umfassen detaillierte Erklärungen hinsichtlich der Berechtigung und Verfahren, wie auch der erforderlichen Antragsformulare.