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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Kommission genehmigt Beihilfe für den deutschen Steinkohlenbergbau

Auf Vorschlag des für Energiefragen zuständigen Kommissars Christos PAPOUTSIS hat die Kommission auf der Grundlage der Entscheidung Nr. 3632/93/EGKS über die Gemeinschaftsregelung für staatliche Beihilfen zugunsten des Steinkohlenbergbaus vom 28. Dezember 1993 eine zusätzliche...

Auf Vorschlag des für Energiefragen zuständigen Kommissars Christos PAPOUTSIS hat die Kommission auf der Grundlage der Entscheidung Nr. 3632/93/EGKS über die Gemeinschaftsregelung für staatliche Beihilfen zugunsten des Steinkohlenbergbaus vom 28. Dezember 1993 eine zusätzliche Beihilfe für den deutschen Steinkohlenbergbau für das Jahr 1994 genehmigt. Die Beihilfe beläuft sich auf 379 Mio. DM und betrifft die Lieferung von Kohle und Koks an die Stahlindustrie. Sie wurde erforderlich, da die Differenz zwischen dem Preis für Kokskohle auf dem Weltmarkt und den Produktionskosten der deutschen Steinkohle aufgrund der Weltmarktpreise und der Entwicklung des Dollarkurses gegenüber der Deutschen Mark größer ausfiel als erwartet. Die Kommission hat diese Beihilfe genehmigt, da sie in den von der Kommission am 13. Dezember 1994 gebilligten Umstrukturierungsplan integriert ist. Da die Branche angesichts der Kohlepreise auf den internationalen Märkten nur begrenzte Aussichten hat, ihre Rentabilität zu steigern, hat die Kommission auch berücksichtigt, daß die sozialen und regionalen Auswirkungen der Umstrukturierung des deutschen Steinkohlenbergbaus dringend so weit wie möglich entschärft werden müssen.

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