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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Unterzeichnung des Abkommens EURATOM-USA über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie

Am 7. November 1995 wurde zwischen der Europäischen Atomenergiegemeinschaft (EURATOM) und den Vereinigten Staaten von Amerika ein neues Abkommen über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie abgeschlossen. Dieses Abkommen wird die Grundlage für die kernte...

Am 7. November 1995 wurde zwischen der Europäischen Atomenergiegemeinschaft (EURATOM) und den Vereinigten Staaten von Amerika ein neues Abkommen über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie abgeschlossen. Dieses Abkommen wird die Grundlage für die kerntechnische Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Industrie und Handel sowie Sicherheit bilden. Die Verhandlungen zwischen den beiden Seiten, die sich langwierig und kompliziert gestalteten, begannen 1992 und wurden im Mai letzten Jahres erfolgreich abgeschlossen. Das neue Abkommen hat eine Laufzeit von 30 Jahren, die danach um jeweils fünf Jahre verlängert werden kann, und sichert während dieses Zeitraums die folgenden Rahmenbedingungen: - Jedwede nichtsensiblen Aktivitäten im Nuklearbereich sowie die Anreicherung bis zu 20%, die Bestrahlung von spaltbarem Material und die Nachbestrahlungsanalyse mit Hilfe chemischer Auflösung oder Trennung bestrahlten Nuklearmaterials sind ohne Beschränkungen und vorbehaltlos gestattet; - Die Übergabe an Drittländer wird langfristig entsprechend den im Abkommen dargelegten Verfahrensweisen genehmigt; - Die Lagerung von sensiblem spaltbaren Material ist in allen Anlagen möglich, die den üblichen Anforderungen an den physischen Schutz entsprechen; - Die Wiederaufbereitung und die Änderung der Form (z.B. Herstellung bestimmter Brennstoffelemente) sensiblen spaltbaren Materials wird entsprechend einer allgemeinen Übereinkunft in Anlagen erfolgen können, die im Verzeichnis der Atomanlagen ("Programm zur friedlichen Nutzung") von jeder der beiden Parteien aufgeführt sind. Obwohl die EU im Kernenergiesektor nicht länger von den USA abhängig ist, stellt das Abkommen eine sichere und begrüßenswerte Grundlage für eine enge Zusammenarbeit zwischen der Atomindustrie der beiden Seiten sowie bestimmter Drittländer und den Austausch zwischen ihnen dar. Die EU und die USA sind die beiden wichtigsten Kräfte auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Das neue Abkommen ist ein deutlicher Ausdruck des politischen und wirtschaftlichen Wertes der Partnerschaft zwischen diesen beiden Parteien. Es besteht außerdem kein Zweifel daran, daß bestimmte wichtige Drittländer wie Japan das neue Abkommen als einen Faktor zur Erhaltung der Stabilität im Bereich der nuklearen Zusammenarbeit und des Austauschs in der industriellen Welt begrüßen werden. Die EU, ihre Mitgliedstaaten und die USA sind in vollem Maße dem Prinzip der Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen verpflichtet, das eine entscheidende Grundlage ihrer Zusammenarbeit bildet. Jede Form der Zusammenarbeit im Rahmen des neuen Abkommens bezieht sich ausschließlich auf die friedliche Nutzung der Kernenergie. Es wird sichergestellt, daß das gesamte Material zeitlich unbegrenzt den international anerkannten Regeln des physischen Schutzes und der Sicherheit unterliegen. Damit stellt dieses Abkommen ein nachahmenswertes Beispiel für andere Staaten dar. Es wird erwartet, daß das Abkommen nach der Annahme durch den amerikanischen Kongreß Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt.

Länder

Vereinigte Staaten