GD XII beantwortet häufig gestellte Fragen betreffend Anwärterstaaten und 5RP
Da es zweifellos beträchtliches Interesse hinsichtlich der Teilnahmebedingungen für die Partner aus Ländern geben wird, die Anwärter für den Beitritt zur Europäischen Union sind, hat die Generaldirektion XII der Europäischen Kommission eine Webseite mit Häufig Gestellten Fragen (FAQ) angelegt.
Auf diese Webseite kann am 25. und 26. Februar 1999, in Essen, Deutschland, anläßlich der Einführungskonferenz für das Fünfte Rahmenprogramm (5RP) für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FTE) Zugriff genommen werden.
Die EFTA-Länder und Israel, die mit 4RP assoziiert waren, haben Assoziierierung mit 5RP beantragt, und es sind daher spezielle Vorkehrungen getroffen worden (insofern als die Assoziation noch nicht in Kraft ist).
Die FAQs lauten u.a.:
- 1. Welche Anwärter auf Beitritt zur Europäischen Union werden mit 5RP assoziiert sein?
- 2. Wo kann ich über die betreffenden Länder mehr in Erfahrung bringen?
- 3. Was ist unter ihrer Assoziation mit 5RP zu verstehen?
- 4. Worin besteht das Hauptziel dieser Assoziation?
- 5. Nehmen diese Länder an allen spezifischen 5RP Programmen teil?
- 6. Wie wird über die Genehmigung der Assoziation entschieden?
- 7. Wann ist mit dem Inkrafttreten der Assoziation zu rechnen?
- 8. Worin bestehen die Konsequenzen hinsichtlich der ersten Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen?
- 9. Welche Maßnahmen trifft die Kommission zur Förderung der Schaffung neuer Partnerschaften?
Bitte richten Sie Kommentare, Korrekturen und Ergänzungsvorschläge an:
Rudolf MEIJER
Europäische Kommission - GD XII
E-mail: rudolf.meijer@ec.europa.eu