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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Kommission veröffentlicht Wegweiser zur nachhaltigen Landwirtschaft

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung an den Ministerrat und an das Europäische Parlament angenommen, die als "Wegweiser zur nachhaltigen Landwirtschaft" dienen soll. Mit dieser Mitteilung soll der Ansatz der Kommission bei der Einbeziehung von Umweltbelangen in ihre ...

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung an den Ministerrat und an das Europäische Parlament angenommen, die als "Wegweiser zur nachhaltigen Landwirtschaft" dienen soll. Mit dieser Mitteilung soll der Ansatz der Kommission bei der Einbeziehung von Umweltbelangen in ihre Vorschläge zur Agenda 2000 dargelegt werden. Zu dieser Mitteilung, die gemeinsam von Franz Fischler, Kommissar für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, und Ritt Bjerregaard, Kommissarin für Umwelt, vorgestellt wurde, merkte Franz Fischler an, sie mache deutlich, daß die Vorschläge zur Agenda 2000 für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik einen wichtigen Beitrag zur Förderung der nachhaltigen Landwirtschaft leisten. "Wenn wir eine nachhaltige Landwirtschaft erreichen wollen, müssen wir das Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Umwelt neu definieren," stellte er fest. Mit der Reform sollen bei den wichtigsten Marktorganisationen notwendige Anpassungen vorgenommen und eine wirksame Politik der ländlichen Entwicklung - nunmehr der zweite Pfeiler der GAP - geschaffen werden. Umwelterwägungen sind ein wichtiger Bestandteil der Kommissionsvorschläge und sollen die landwirtschaftlichen Praktiken fördern, die die Umwelt schonen und zur Erhaltung der Landschaft beitragen. Im biologischen Landbau liegt ein anerkanntes Potential, um eine Verbesserung des Umweltschutzes zu erreichen und um zur Entwicklung ländlicher Gebiete beizutragen. Kern der gemeinschaftlichen Umweltstrategie im Rahmen der GAP sind gezielte Agrarumweltmaßnahmen für die Erbringung von Umweltleistungen in ländlichen Gebieten, die über die gute landwirtschaftliche Praxis und die geltenden Umweltvorschriften hinausgehen. Sie würden zu einem integralen Bestandteil der Programme zur ländlichen Entwicklung. Die GAP-Reformvorschläge tragen den Umweltbelangen Rechnung. Beispielsweise werden die Mitgliedstaaten mit der horizontalen Verordnung verpflichtet, die Umweltschutzmaßnahmen durchzuführen, die sie im Hinblick auf die Flächennutzung und die betreffende Erzeugung für sinnvoll halten. Bei den flankierenden Maßnahmen sieht die Agenda 2000 eine Intensivierung der Agrarumweltmaßnahmen vor: Landwirte, die freiwillig Leistungen zum Umweltschutz und zur Landschaftspflege erbringen, sollen entsprechende Vergütungen erhalten. Die Ausgleichszahlungen zur Förderung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten wird fortgesetzt.