Skip to main content
European Commission logo print header

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-12-02

Article available in the following languages:

EU bekämpft durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten

Angesichts der Zunahme von durch Umweltverschmutzung bedingten Krankheiten in Europa steigt die Besorgnis in der Öffentlichkeit. Die Europäische Union unternimmt daher direkte Maßnahmen gegen die Ausweitung von umweltbedingten Krankheiten und zur umfassenden Information und Er...

Angesichts der Zunahme von durch Umweltverschmutzung bedingten Krankheiten in Europa steigt die Besorgnis in der Öffentlichkeit. Die Europäische Union unternimmt daher direkte Maßnahmen gegen die Ausweitung von umweltbedingten Krankheiten und zur umfassenden Information und Erziehung der Öffentlichkeit, so daß die Bürger sich mit dem erworbenen Wissen besser vor den Gefahren schützen können. Vor kurzem wurde im Amtsblatt die Entscheidung des Parlaments und des Rates zur Verabschiedung eines Maßnahmenpakets zu durch Schadstoffe hervorgerufenen Krankheiten im Zusammenhang mit dem Rahmenprogramm für Aktionen auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit veröffentlicht. Für dieses Programm mit einer Laufzeit von Januar 1999 bis Dezember 2001 stehen 3,9 Millionen Euro bereit, die für Maßnahmen zur Verbesserung der Information über durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten sowie des Wissensstandes und der Kenntnisse über ihre Bewertung und Bewältigung bestimmt sind. Diese Ziele sind Bestandteil eines Programms, das die Vergleichbarkeit der Daten gewährleisten und zu Maßnahmen anregen soll, die bestehende Initiativen der EU ergänzen. Die Kommission gewährleistet seine Durchführung in allen Mitgliedstaaten, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und Organisationen fördert, die sich mit Studien zu durch Umweltverschmutzung hervorgerufenen Krankheiten befassen. Dazu nimmt die Kommission die Hilfe eines beratenden Ausschusses aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten in Anspruch. Diese Gruppe stellt ein Arbeitsprogramm auf und legt die Kriterien und Verfahren für die Auswahl und Finanzierung von Projekten im Rahmen des Programms fest. Das Programm selbst unterliegt ebenfalls einer kontinuierlichen Bewertung und Überwachung, wobei seine Effektivität und Leistungen im Vergleich zu den anfänglichen Zielen im Vordergrund stehen. Der beratende Ausschuß hat außerdem die Aufgabe, Leitlinien für die genannten Verfahren aufzustellen. Gegen Ende des Programms im Jahr 2001 legt die Kommission Parlament und Rat einen Bericht vor, in dem die Effektivität und die besten Vorgehensweisen bei zukünftigen ähnlichen Aufgaben beschrieben werden.

Verwandte Artikel