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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Zweiter Sachverständigenbericht über die Reform der Kommission

Der zweite Bericht des Ausschusses Unabhängiger Sachverständiger über die Reform der Europäischen Kommission wurde am 13. September vorgelegt und vom Europäischen Parlament gut aufgenommen. Es wurden einige Vorschläge zur Verbesserung der Managementpraktiken der Kommission geä...

Der zweite Bericht des Ausschusses Unabhängiger Sachverständiger über die Reform der Europäischen Kommission wurde am 13. September vorgelegt und vom Europäischen Parlament gut aufgenommen. Es wurden einige Vorschläge zur Verbesserung der Managementpraktiken der Kommission geäußert, die im Falle ihrer Annahme die Verfahren der Gemeinschaft bei Forschungsverträgen betreffen können. Der zweite Bericht wurde im März vom Parlament in Auftrag gegeben und sollte eine "großflächige Untersuchung der Kultur, Praktiken und Verfahren der Kommission" vornehmen. Unter anderem sollte der Ausschuß "bestehende Verfahren zur Vergabe von Finanzierungsabkommen und Verträgen für befristete oder Zeitarbeitskräfte zur Durchführung von Programmen" untersuchen. Der Bericht wird wahrscheinlich eine große Rolle bei den von der künftigen Kommission versprochenen Reformen spielen. Romano Prodi, der gewählte Präsident der Europäischen Kommission, begrüßte ihn mit den Worten: "Er wird mich in meiner Entschlossenheit bestärken, die Kommission in eine moderne und effektive Verwaltung umzuwandeln." Der mit der Reform beauftragte gewählte Kommissar Neil Kinnock forderte, den Bericht als einen grundlegenden Teil der Reformvorschläge der Kommission zu betrachten. "Taten zählen mehr als Worte", sagte er. Es komme nun darauf an, auf Grundlage des Berichts Maßnahmen zu ergreifen, so Herr Kinnock weiter. Zum Thema Vertragsvergabe schlugen die unabhängigen Sachverständigen eine ganze Reihe neuer Regeln vor, die eine größere Transparenz und Klarheit auf allen Verfahrensebenen schaffen sollen. So merkte der Ausschuß beispielsweise an, daß Ausschreibungen nicht immer "ausreichend genau" formuliert sind. Obwohl Ausschreibungen eine "wünschenswerte" Vorbedingung für die Vergabe von Verträgen darstellen, stellte der Ausschuß fest, daß sie nur dann von Nutzen sind, wenn sie gewisse praktische Voraussetzungen erfüllen. Im Bericht wird empfohlen: "Die weisungsbefugte Person muß ihre Anforderungen darlegen und den Vertragsgegenstand genau und ausführlich in Form von Auswahl- und Vergabekriterien definieren, die nicht nachträglich geändert werden dürfen." Das Verfahren, welches vorsieht, daß alle Transaktionen zuvor von einem eigenständigen Finanzkontrolldienst genehmigt werden müssen, wurde einer gesonderten Untersuchung unterzogen, wobei einige Sachverständige der Meinung waren, daß Führungskräfte bei diesem Verfahren kein persönliches Verantwortungsgefühl für die von ihnen genehmigten Tätigkeiten entwickeln. Im Bericht heißt es: "Weisungsbefugte Personen sollen Verantwortung übernehmen, sich selbst als verantwortlich fühlen und als verantwortlich angesehen werden". Im Bericht wird weiterhin empfohlen, strenge Regeln über ihre disziplinarische und finanzielle Verantwortlichkeit aufzustellen, und es wird geraten, daß die weisungsbefugte Person und der Vertragsunterzeichner ein und dieselbe Person oder aber zwei enge Mitarbeiter sein sollten. Die Kommission und die einzelnen Kommissare sollten nicht als Weisungsbefugte in Erscheinung treten dürfen, da diese für die Politik, nicht aber für die Verwaltung verantwortlich sind. Der Ausschuß empfahl, weisungsbefugte Personen gründlicher über die Verfahren zur Vertragsvergabe zu informieren, und schlug vor, die kürzlich von der Kommission ins Leben gerufene Central Contracts Unit (CCU - Zentrales Referat für Verträge) entsprechend auszustatten, so daß diese in der Lage ist, die nötige Unterstützung zu liefern. Vertreter der CCU sollten beim Vergabebeirat (Commission consultative des achats et des marchés - CCAM) arbeiten, um sich mit den wichtigsten bzw. gebräuchlichsten Verträgen gründlich vertraut zu machen. Der Ausschuß empfahl außerdem eine Neuorganisation der CCAM. Aufgrund einer Ausschreibung oder eines Verhandlungsverfahrens vergebene Verträge beinhalten die Ausschüttung von Mitteln der Gemeinschaft. Der Bericht empfiehlt, hierfür die gleiche Haushaltsordnung wie für die anderen Einrichtungen der Gemeinschaft anzuwenden. Der Kommission wird geraten, von den Auftragnehmern Informationen über die Unternehmensleitung und die Identität der Anteilseigner einzuholen und diese Informationen erfolglosen Bewerbern zugänglich zu machen. Das Gemeinschaftsrecht ist beim öffentlichen Auftragswesen zur Zeit noch ein "Wirrwarr aus widersprüchlichen Quellentexten", und der Bericht empfiehlt, sich unverzüglich um dessen Kodifizierung zu bemühen. So würde "eine Rationalisierung erreicht, die die Arbeit der Fachleute erleichtert". Es wurden außerdem einige Änderungen der Personalpolitik vorgeschlagen. Zur Zeit werden Mitarbeiter in der Forschung aus dem Forschungsbudget bezahlt. Der Bericht empfiehlt eine klare Trennung zwischen Bediensteten auf Zeit, Gastpersonal und ständigem Personal sowie die Einführung von Einstellungsverfahren ähnlich denjenigen, die für Beamte auf Lebenszeit gebräuchlich sind. In dem Bericht werden auch verstärkte interne Kontrollen und Prüfungen innerhalb der Kommission gefordert. Zu den vom Ausschuß vorgeschlagenen weitergehenden Reformen, die die Kommission insgesamt betreffen, gehören die Einsetzung eines europäischen Staatsanwalts und eines unabhängigen "Ausschusses für Normen im öffentlichen Leben". Der Staatsanwalt soll von den nationalen Staatsanwaltschaften für europäische Delikte in den Mitgliedstaaten und einer europäischen Staatsanwaltschaft unterstützt werden und uneingeschränkt für Rechtsverstöße durch Beamte von EU-Einrichtungen und -Körperschaften zuständig sein. Der Ausschuß für Normen soll für mehr Klarheit auf dem Gebiet der politischen Verantwortlichkeit und Zuständigkeit sorgen, indem er Ratschläge zu ethischen Fragen und Verhaltensnormen in europäischen Einrichtungen erteilt. Ein Beamter der GD XII der Europäischen Kommission sagte, die Empfehlungen des Ausschusses würden umgehend in Erwägung gezogen. Er erwarte jedoch wenig erkennbare kurzfristige Wirkungen, da das Fünfte Rahmenprogramm noch in den Kinderschuhen stecke und es einiger Zeit bedürfe, bis sich die Veränderungen durchsetzen. Er bemerkte außerdem, daß durch die Einführung eines neuen Bewertungshandbuchs zwischen dem Vierten und dem Fünften Rahmenprogramm einige Verfahren länger und komplizierter geworden seien.