Skip to main content
European Commission logo print header

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-12-07

Article available in the following languages:

Aktionsplan zur Überwachung und Kontrolle von übertragbaren Krankheiten

Die Europäische Kommission hat kürzlich eine Entscheidung über einen Aktionsplan zur Überwachung und Kontrolle von übertragbaren Krankheiten, die sich in Europa verbreiten, getroffen. Die Entscheidung vom 22. Dezember 1999 soll die Integration eines errichteten Gemeinschaftsne...

Die Europäische Kommission hat kürzlich eine Entscheidung über einen Aktionsplan zur Überwachung und Kontrolle von übertragbaren Krankheiten, die sich in Europa verbreiten, getroffen. Die Entscheidung vom 22. Dezember 1999 soll die Integration eines errichteten Gemeinschaftsnetzes und anderer nationaler oder gemeinschaftlicher Frühwarnnetze für Krankheiten oder besondere Gesundheitsrisiken, die vom einzurichtenden Frühwarn- und Kontrollsystem erfaßt werden sollen, erleichtern. Im Rahmen dieses Systems wird der Ausbruch übertragbarer Krankheiten, die in mehr als einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft auftreten, ebenso wie ein örtlich oder zeitlich gehäuftes Auftreten gleichartiger Krankheiten, sofern eine vermeintliche Gefahr der Ausbreitung dieser Krankheiten besteht, gemeldet. Außerdem wird das Auftreten oder Wiederauftreten von übertragbaren Krankheiten oder Infektionserregern bekanntgegeben, bezüglich derer eine Eindämmung erforderlich ist. In den neuen Rechtsvorschriften über übertragbare Krankheiten sind Verfahren festgelegt, die zu befolgen sind, wenn ein Ereignis eine mögliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit werden könnte, oder bereits als eindeutige Gefahr bekannt ist. Dazu gehört auch, wie der breiten Öffentlichkeit und der betroffenen Fachwelt Informationen zur Verfügung gestellt werden sollen. Mit der Entscheidung werden die Mitgliedstaaten außerdem aufgefordert, der Europäischen Kommission jedes Jahr einen Bericht über die Ereignisse und die im Rahmen des Frühwarn- und Reaktionssystems angewandten Verfahren vorzulegen. Ziel dieser neuen Rechtsvorschriften ist die Ergänzung der Arbeit des European Public Health Information Network, zu dessen Aufgaben auch gehört, als Betriebssystem für neu entwickelte Technologien in diesem Bereich zu fungieren.