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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Energy Star-Emblem soll stromsparende Geräte kennzeichnen

Europäische Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik, die bestimmten Spezifikationen hinsichtlich der Energieeffizienz entsprechen, sollen mit dem "Energy Star"-Emblem gekennzeichnet werden, falls die von der Kommission vorgelegten Pläne verabschiedet werden sollten....

Europäische Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik, die bestimmten Spezifikationen hinsichtlich der Energieeffizienz entsprechen, sollen mit dem "Energy Star"-Emblem gekennzeichnet werden, falls die von der Kommission vorgelegten Pläne verabschiedet werden sollten. Das Europäische Parlament und der Rat beraten derzeit über Vorschläge der Europäischen Kommission zur Einrichtung eines gemeinschaftlichen Kennzeichnungsprogramms für stromsparende Geräte auf freiwilliger Basis. Die Teilnehmer an diesem vorgeschlagenen System mit dem Namen "Energy Star-Programm" hätten dann die Möglichkeit, das Energy Star-Emblem auf ihren Produkten anzubringen, die zur Vermarktung innerhalb der Gemeinschaft bestimmt sind. Das Programm soll größtmögliche Energieeinsparungen und damit Vorteile für den Verbraucher und auch ökologischen Nutzen bringen. Dieser Schritt folgt auf ein Abkommen zwischen der EU und den USA über die Koordinierung von Programmen zur Kennzeichnung mit Stromsparzeichen zur Förderung des internationalen Handels mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik. Konkret bedeutet dies, daß die Verwendung des Energy Star-Emblems für Produkte, die bestimmten Spezifikationen entsprechen, durch die United States Environmental Protection Agency (US-Umweltbundesamt) genehmigt wird. Die Kommission beabsichtigt ferner die Einrichtung eines Energy Star-Büros der Europäischen Union, das die Verwendung des Energy Star-Emblems fördern soll sowie an der Überprüfung der Spezifikationen beteiligt sein soll. Von den Mitgliedstaaten wird erwartet, ein Überwachungsinstrument zu schaffen, um den Mißbrauch der Energy Star-Spezifikationen und Registrierungsverfahren zu verhindern.