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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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LIFE III tritt in Kraft

Die überarbeitete Verordnung über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt der Europäischen Union - das "LIFE"-Programm - ist in Kraft getreten. Damit tritt das Programm in seine dritte Phase ein. Ziel des LIFE-Programms ist es, einen Beitrag zur Umsetzung, Aktualisierung, ...

Die überarbeitete Verordnung über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt der Europäischen Union - das "LIFE"-Programm - ist in Kraft getreten. Damit tritt das Programm in seine dritte Phase ein. Ziel des LIFE-Programms ist es, einen Beitrag zur Umsetzung, Aktualisierung, und Weiterentwicklung der Umweltpolitik der Gemeinschaft und der Umweltvorschriften zu leisten. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der Einbeziehung von Umweltaspekten in andere Politikfelder sowie auf einer nachhaltigen Entwicklung in der Gemeinschaft. Das Programm umfaßt drei thematische Bereiche: LIFE-Natur, LIFE-Umwelt und LIFE-Drittländer. Gemäß der Verordnung müssen die von LIFE III finanzierten Projekte folgenden Kriterien genügen: - sie müssen von gemeinschaftlichem Interesse sein, d.h. einen signifikanten Beitrag zur Verwirklichung des allgemeinen Ziels des Programms leisten; - sie müssen von technisch und finanziell zuverlässigen Partnern durchgeführt werden; - ihre Durchführbarkeit hinsichtlich der vorgeschlagenen technischen Lösungen, der Zeitplanung, der Mittelausstattung und der Wirtschaftlichkeit muss gesichert sein. "Vorhaben, denen ein multinationales Konzept zugrunde liegt, können vorrangig behandelt werden, wenn hiervon eine effizientere Verwirklichung der Ziele unter Berücksichtigung der Durchführbarkeit und der Kosten zu erwarten ist," fügt die Kommission hinzu. LIFE III ist am 31. Juli 2000 nach der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft getreten.

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