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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Informations- und Kommunikationspolitik

Art der Ausschreibung: erneuter Aufruf zur Interessenbekundung (siehe ABl. Nr. C 169 vom 22. Juni 1994); Gegenstand: Informations- und Kommunikationspolitik für das europäische Einigungswerk; Vergabestelle: Europäische Kommission, GD X (Information, Kommunikation, Kultur, Audi...

Art der Ausschreibung: erneuter Aufruf zur Interessenbekundung (siehe ABl. Nr. C 169 vom 22. Juni 1994); Gegenstand: Informations- und Kommunikationspolitik für das europäische Einigungswerk; Vergabestelle: Europäische Kommission, GD X (Information, Kommunikation, Kultur, Audiovisuelle Medien). Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Aufgabe der Kommission ist es, umfassend über das europäische Einigungswerk sowie die Politiken und Tätigkeiten der Gemeinschaft zu informieren und entsprechende Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Für die allgemeine Information in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sowie in Drittländern ist die Generaldirektion X zuständig. Neben den Dienststellen in Brüssel unterhält die Kommission Vertretungen in den Mitgliedstaaten sowie Delegationen in Drittländern. Für die praktische Durchführung der Massnahmen ist die GD X auf die Mitarbeit von externem Personal angewiesen. Dies betrifft die nachstehend genannten Themenbereiche, für die jeweils ein Interessentenverzeichnis erstellt werden soll: A.1) Erstellung von Meinungsumfragen in Zusammenarbeit mit Meinungsforschungsinstituten; Analyse und Auswertung der entsprechenden Ergebnisse; A.2) Konzeption und Durchführung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit; A.3) Konzeption und Durchführung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für Frauen und Jugendliche; A.4) Konzeption und Durchführung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für Hochschul- und Wirtschaftskreise, Meinungsführer, Gewerkschaften und Landwirte; A.5) Redaktion von Artikeln, Broschüren, Newsletter-Veröffentlichungen, punktuellen journalistischen Beiträgen sowie Zusammenstellung von Presseberichten in französischer Sprache; A.6) Redaktion von Artikeln, Broschüren, Newsletter-Veröffentlichungen, punktuellen journalistischen Beiträgen sowie Zusammenstellung von Presseberichten in englischer Sprache; A.7) Redaktion von Artikeln, Broschüren, Newsletter-Veröffentlichungen, punktuellen journalistischen Beiträgen sowie Zusammenstellung von Presseberichten in spanischer Sprache; A.8) Redaktion von Artikeln, Broschüren, Newsletter-Veröffentlichungen, punktuellen journalistischen Beiträgen sowie Zusammenstellung von Presseberichten in einer weiteren Gemeinschaftssprache; A.9) Graphische Konzeption und Layout sowie graphische Darstellungen für Veröffentlichungen sowie andere Informationsträger; A.10) Konzeption und Produktion audiovisueller Beiträge im Bereich Film und Video; A.11) Konzeption und Produktion audiovisueller Beiträge im Rundfunkbereich (Rundfunksendungen); A.12) Konzeption und Gestaltung von Informationsständen bzw. anderen Informationsträgern für Messen und Ausstellungen; A.13) Konzeption und Fertigung elektronischer Informationsträger; A.14) Konzeption und Durchführung von Informationsbesuchen bei den Organen der Europäischen Gemeinschaften für die breite Öffentlichkeit bzw. Zielgruppen; A.15) Organisationen öffentlicher Veranstaltungen wie Seminare, Kolloquien und Fachkonferenzen; A.16) Sponsoring; A.17) Massnahmen zur Umsetzung des "Corporate image" sowie Öffentlichkeitsarbeit; A.18) Koordinierung und technische Bewertung von Informationsprogrammen, die von der Kommission zusammen mit externen Einrichtungen, insbesondere in den Mitgliedstaaten, durchgeführt werden; A.19) Analyse sowie wirtschaftliche und finanzielle Bewertung der Programme und Aktivitäten der GD X. B. Die kulturelle Aktion Die Kommission fördert die kulturelle Zusammenarbeit in der Gemeinschaft und stellt Kontakte mit Drittländern im kulturellen Bereich her. Sie hat inzwischen zahlreiche Massnahmen zugunsten des architektonischen Erbes, des Buches und der Lektüre sowie von Kulturstädten und des Programms "Kaleidoskop" initiiert. Der GD X obliegen Konzeption, Durchführung und Verwaltung dieser Programme, für die sie externes Personal heranziehen muß. Dies betrifft die nachstehend genannten Themenbereiche, für die jeweils ein Interessentenverzeichnis erstellt werden soll: B.1) Beratung im Zusammenhang mit den rechtlichen Aspekten der Massnahmen im kulturellen Bereich. B.2) Beratung im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Aspekten der Massnahmen im kulturellen Bereich. B.3) Verwaltung der kulturellen Programme. B.4) Architektonisches Erbe. B.5) Theater. B.6) Buch und Lektüre. B.7) Bildende Kunst. B.8) Musik. C. Die audiovisuelle Politik Die GD X ist für die allgemeine Koordinierung der audiovisuellen Politik der Gemeinschaft und insbesondere den Bereich "Programme" zuständig. Ferner ist sie mit der Verwaltung des MEDIA-Programms ("Arbeitsprogramm zur Förderung der Entwicklung der europäischen audiovisuellen Industrie") und des Programms zur Produktion von HDTV-Fernsehsendungen sowie der Konzeption und Durchführung der Rechtsvorschriften im Bereich des Fernsehens (siehe u.a. die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen") betraut. Für die praktische Durchführung der Massnahmen ist die GD X auf externes Personal angewiesen. Dies betrifft die nachstehend genannten Themenbereiche, für die jeweils ein Interessentenverzeichnis erstellt werden soll. C.1) Beratung im Zusammenhang mit den rechtlichen Aspekten der audiovisuellen Politik. C.2) Beratung im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Aspekten der audiovisuellen Politik. C.3) Finanzierung der Programme und Vorhaben. C.4) Verwaltung der Förderprogramme. C.5) HDTV-Produktion. Die vorliegende bereits am 22.6.1994 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Nr. 94/S 118-41379 und 94/C 169/13) veröffentlichte Interessenbekundung wird hiermit erneut veröffentlicht, um es den finnischen, österreichischen und schwedischen Staatsangehörigen zu ermöglichen, davon Kenntnis zu nehmen und ihre Bewerbungen einzureichen. Die aufgrund der am 22.6.1994 veröffentlichten Bekanntmachung bereits eingereichten Bewerbungen behalten ihre Gültigkeit; es besteht daher kein Anlaß, eine neue Bewerbung einzureichen. Bewerbungen: European Commission; DG X; Unit X/2 "Planning, budgets, finance"; Mr. R. H. Weber; 200 rue de la Loi (T120 6/95); B-1049 Brussels Weitere Einzelheiten: European Commission; DG X; Mr. E. Mersch; 200 rue de la Loi (T120 6/91); B-1049 Brussels; Tel. +32-2-2999334; Fax +32-2-2965374 oder European Commission; DG X; Mr. D. Walker; 200 rue de la Loi (T120 6/14); Tel. +32-2-2999300; Fax +32-2-2999204