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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Mitteilung der Kommission über bessere Koordinierung in der Beschäftigungspolitik

Die Kommission hat eine Mitteilung zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit in den Bereichen Forschung, Analyse, Zusammenarbeit und Maßnahmen im Bereich Beschäftigung vorgelegt. In der Mitteilung wird eine neue beschäftigungspolitische Strategie dargelegt, mit d...

Die Kommission hat eine Mitteilung zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit in den Bereichen Forschung, Analyse, Zusammenarbeit und Maßnahmen im Bereich Beschäftigung vorgelegt. In der Mitteilung wird eine neue beschäftigungspolitische Strategie dargelegt, mit der sich eine engere und effektivere Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission sowie generell zwischen allen Beteiligten im Bereich Beschäftigung erzielen läßt. Das neue Konzept ist auf folgende Ziele zugeschnitten: - Verbesserung der Kenntnis von Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik, - Unterstützung bei der Ermittlung und beim Transfer von Beispielen für bewährte Praktiken, - Entwicklung einer annehmbaren Politik zur Verbreitung der Ergebnisse. Das vorgeschlagene Budget beläuft sich für den Zeitraum 1996-2000 auf 57 Mio. ECU. Sowohl dem im letzten Jahr veröffentlichten Weißbuch über die Sozialpolitik als auch dem von der Kommission im April 1995 angenommenen mittelfristigen sozialpolitischen Aktionsprogramm war zu entnehmen, daß die Kommission ihre Tätigkeit im Beschäftigungsbereich überarbeiten würde. Im Hinblick auf die Beschäftigungslage sowie im Hinblick darauf, daß eine Rechtsgrundlage für das Vorgehen der Kommission in diesem Bereich geschaffen werden muß, ist diese Tätigkeit angesichts der Schlußfolgerungen des Gipfels von Essen erneut zu überdenken. Der Gipfel von Essen hat sich als echter Meilenstein erwiesen. Durch ihn verstärkte sich die Notwendigkeit, effektiv gegen die Arbeitslosigkeit vorzugehen und eine neue beschäftigungspolitische Strategie zu entwickeln. Seit Anfang der achtziger Jahre führte eine Verschärfung der Arbeitslosigkeit zur Entwicklung neuer Strategien zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Verschiedene Initiativen wurden von der Kommission als Reaktion auf Entschließungen des Rates bzw. Forderungen des Parlaments eingeleitet. Die Kommission richtete eine Europäische Beobachtungsstelle für die Beschäftigung ein; ihre Instrumente sind das System zur gegenseitigen Unterrichtung über beschäftigungspolitische Maßnahmen (MISEP) und das Europäische Dokumentationssystem für Beschäftigung (SYSDEM). Im Jahre 1986 startete die Kommission ihr Aktionsprogramm zur örtlichen Beschäftigungsentwicklung (LEDA). Dieses Programm beinhaltete ein spezielles Instrumentarium (LEDA-Handbuch, LEDA-Schule, Management-Entwicklungsprogramm, internationale Mini-Netze), das als solide und praktische Unterstützung für die örtliche Beschäftigungsentwicklung konzipiert war. Im Jahre 1987 startete die Kommission eine Reihe örtlicher Beschäftigungsinitiativen (ÖBI), die speziell auf Frauen ausgerichtet waren und die ihnen helfen sollten, dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen durch die Gründung von Unternehmen und Kooperativen sowie durch andere beschäftigungswirksame Maßnahmen. Ziel des länderübergreifenden Programms der Kommission mit der Bezeichnung ERGO war es, eine bessere Kenntnis der Probleme zu erlangen, auf die die am stärksten Benachteiligten bei der Suche nach einer Beschäftigung treffen. Es bewertete die einschlägigen Maßnahmen der Mitgliedstaaten und bot Möglichkeiten zum Austausch bewährter Praktiken und vernünftiger Verfahren. Die Kommission setzt nun schon seit mehreren Jahren eine verbesserte Kommunikationsstrategie um, die basiert auf der Veröffentlichung von Dokumentationsmaterial, auf der Förderung von internationalen Konferenzen und Expertenseminaren sowie auf der Organisation von Veranstaltungen wie der Beschäftigungswoche. Ferner unterstützt sie die Entwicklung und die Aktivitäten länderübergreifender Netzwerke. Zwei dieser Netzwerke waren TURN (Regionales Gewerkschaftsnetzwerk) und EGLEI (Europäische Gruppe für Örtliche Beschäftigungsinitiativen); beide stützten sich auf die Erfahrungen vor Ort tätiger Projektträger, die nach neuen Auswegen aus der Beschäftigungskrise suchten. Kommissionsmitglied Padraig Flynn (verantwortlich für den Bereich Beschäftigung und soziale Angelegenheiten) erklärte: Den Ergebnissen eines Vorgehens, dessen Ziel in erster Linie in der Identifizierung und Erprobung innovativer Lösungen für die Beschäftigungskrise auf der Grundlage vergleichsweise bescheidener Mittel besteht, sind deutliche Grenzen gesetzt, und in diesem Sinne kann man zu der Auffassung gelangen, die bisher eingeleiteten Initiativen seien unzureichend, selbst wenn sie sich als überaus zweckmäßig erwiesen haben, da auf eine Reihe spezifischer Bedürfnisse eingegangen wurde. Durch den geringen Umfang der Initiativen und durch deren große Anzahl wurden die Mittel nicht konzentriert eingesetzt, wodurch der Einfluß dieser Bemühungen beschränkt wurde. Angesichts dieser Erfahrungen geht man davon aus, daß eine besser koordinierte Strategie von Nutzen sein wird. Dadurch ließen sich die verschiedenen Elemente des beschäftigungspolitischen Vorgehens der Gemeinschaft miteinander verknüpfen und sich gegenseitig verbessern und ergänzen. Zudem wird ein solches Konzept die Entwicklung von Partnerschaften zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten fördern und es der Kommission ermöglichen, die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu stärken.