Skip to main content
European Commission logo print header

Article Category

Nachrichten
Inhalt archiviert am 2022-11-18

Article available in the following languages:

DE EN

Aufruf zur Interessenbekundung am Programm STOA

Art der Ausschreibung: Dienstleistungsauftrag; Vergabestelle: Europäisches Parlament Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibung...

Art der Ausschreibung: Dienstleistungsauftrag; Vergabestelle: Europäisches Parlament Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen: Das Europäische Parlament (EP) hat einen Aufruf zur Interessenbekundung an der Erbringung von Dienstleistungen für das STOA-Programm (Bewertung wissenschaftlicher und technischer Optionen) veröffentlicht. An Forschungsorganisationen und einzelne Wissenschaftler, die an künftigen Auswahlverfahren zur Vergabe von Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen für die STOA-Dienststelle des Parlaments teilnehmen wollen, ergeht hiermit ein Aufruf zur Interessenbekundung. Zur Aufgabe von STOA gehört die Vergabe und Durchführung von Forschungsvorhaben, die das Parlament bei der Aufgabe der Bewertung wissenschaftlicher und technischer Optionen sowie von Optionen in verwandten Bereichen unterstützen sollen. Die Antworten auf diesen Aufruf zur Interessenbekundung werden in ein Register aufgenommen, das als Grundlage für begrenzte Ausschreibungen im Zusammenhang mit dem STOA-Arbeitsprogramm bis 31. Dezember 1996 dienen wird. Das Register wird in die folgenden Kategorien unterteilt werden: - CEI/EP/IV/A/STOA/95/1/A Forschungsorganisationen; - CEI/EP/IV/A/STOA/95/1/B Wissenschaftler; - CEI/EP/IV/A/STOA/95/1/C Wissenschaftliche Assistenten; - CEI/EP/IV/A/STOA/95/1/D Berater für die Evaluierung von Forschungsarbeiten. Bei der Interessenbekundung ist nur eine Kategorie anzugeben. Forschungsorganisationen und Wissenschaftler müssen in der Lage sein, Studien zu verfassen, die höchsten Ansprüchen gerecht werden. Wissenschaftler müssen als Qualifikationen zumindest einen Doktortitel oder einen gleichwertigen akademischen Grad sowie einschlägige Erfahrungen nachweisen. Wissenschaftliche Assistenten müssen sich zumindest mit einem Universitätsabschluß oder einem gleichwertigen Abschluß qualifizieren und einschlägige Erfahrungen nachweisen; sie müssen in der Lage sein, unterstützende wissenschaftliche Dienstleistungen -Literaturübersichten, Nachforschungen in Datenbanken, Statistiken, redaktionelle wissenschaftliche Arbeit, Computergraphiken etc. zu erbringen. Als Berater für die Evaluierung von Forschungsarbeiten kommen hochqualifizierte Persönlichkeiten in Frage, die imstande sind, das EP in Fragen der Qualitätskontrolle zu beraten. Diese Sachverständigen werden Studien auswerten, geeignete externe Sachverständige vorschlagen und das Parlament in Fragen der Qualitätskontrolle generell beraten. Sie müssen eine mehrjährige Erfahrung in einer leitenden Position im Bereich der Technikfolgenabschätzung bzw. der Evaluierung von Forschungsarbeiten auf Gebieten, die für die Technikfolgenabschätzung relevant sind, nachweisen.

Verwandte Artikel