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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Technische Unterstützungsdienste

Die Europäische Kommission, GD IX, hat eine Ausschreibung im beschränkten Verfahren betreffend technische Unterstützungsdienste für die Entwicklung spezifischer Projekte oder Programme bekanntgemacht, für die leitende Mitarbeiter der Komission verantwortlich und zuständig sind...

Die Europäische Kommission, GD IX, hat eine Ausschreibung im beschränkten Verfahren betreffend technische Unterstützungsdienste für die Entwicklung spezifischer Projekte oder Programme bekanntgemacht, für die leitende Mitarbeiter der Komission verantwortlich und zuständig sind. Zu diesen Diensten können gehören: - Programm-Management; - Rechtshilfe und technische Unterstützung bei der Formulierung von Rechtsverordnungen; - Technische/finanzielle Analysen und Untersuchungen von Politik, Programmen und Projekten, die unter der Leitung der Kommission stehen oder von ihr finanziert werden; - Durchführung allgemeiner oder sektoraler wirtschaftlicher Studien oder Erhebungen; - Teilnahme an externen Kommunikationsinitiativen, die sich auf spezifische Programme beziehen. Die Dienste unterteilen sich in folgende Lose: - Los 1: Die Entwicklungskooperation; - Los 2: Wirtschaftliche Kooperation mit Drittländern; - Los 3: Landwirtschaft; - Los 4: Verkehr und Infrastruktur; - Los 5: Energie; - Los 6: Industriepolitik, Unternehmenspolitik und Wettbewerb; - Los 7: Strukturelle Politik; - Los 8: Zollwesen und indirekte Steuern; - Los 9: Binnenmarkt; - Los 10: Finanzdienstleistungen; - Los 11: Information und Kommunikation; - Los 12: Kultur- und audiovisuelle Politik; - Los 13: Umwelt; - Los 14: Informationstechnologie und Telekommunikation; - Los 15: Wissenschftliche Forschung; - Los 16: Wirtschaftsforschung; - Los 17: Projektauswertung und finanzielles Management. Verträge werden als Teil eines Rahmenvertrags abgeschlossen. Die Laufzeit beträgt maximal fünf Jahre und der Wert zwischen 40 und 50 Mio. ECU. Rahmenverträge über technische Unterstützung werden zunächst für ein Jahr abgeschlossen und können dann viermal um je ein Jahr verlängert werden. Antragsteller können Angebote für ein Los oder mehrere oder alle Lose unterbreiten. Maximal 20 Anbieter werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und erhalten nach Auswertung ihrer Anträge auf Teilnahme die Angebotsunterlagen.