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1998 Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen für das Raphael-Programm 1998

Die Europäische Kommission, GD X, hat die Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen für 1998 für das RAPHAEL-Programm auf dem Gebiet des kulturellen Erbes veröffentlicht. Gemäß den Zielen des Programms müssen Vorschläge auf die Hervorhebung gemeinsamer Merkmale des kultur...

Die Europäische Kommission, GD X, hat die Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen für 1998 für das RAPHAEL-Programm auf dem Gebiet des kulturellen Erbes veröffentlicht. Gemäß den Zielen des Programms müssen Vorschläge auf die Hervorhebung gemeinsamer Merkmale des kulturellen Erbes abstellen. Vorschläge für gewinnabwerfende Projekte oder für Projekte, die rein national oder bilateral sind (ausgenommen von Projekten für den Austausch von Fachleuten) werden nicht gefördert. Vorschläge können für die nachfolgenden Aktionen unterbreitet werden: - I: Erhaltung, Sicherstellung und Verbesserung des europäischen kulturellen Erbes durch europäische Kooperation; - II: Kooperation für den Erfahrungsaustausch und die Entwicklung von auf das Erbe bezogenen technischen Verfahren: . II.1: Unterstützung für Projekte zur Förderung der Mobilität und Ausbildung von Fachkräften; . II.2: Unterstützung für den Erfahrungs- und Informationsaustausch und für Projekte, die von Partnerschaften oder Netzen realisiert werden; - III: Förderung des Zugangs der Öffentlichkeit zum kulturellen Erbe, sowie des öffentlichen Interesses und Bewußtseins an diesem. Der Schwerpunkt soll 1998 auf dem bewegliche kulturellen Erbe liegen: . Unterstützung für III.1: Unterstützung für transnationale Kooperationsprojekte zwischen Museen für besseren Zugang zum kulturellen Erbe und seine Nutzung; . III.2: Unterstützung von Veranstaltungen zur Steigerung des öffentlichen Bewußtseins hinsichtlich des kulturellen Erbes. Vollständige Angaben über die Gebiete, auf denen Aktionen unterstützt werden können, finden sich in der Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen, die im Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wurde. Andere Projekte als Projekte für den Austausch von Fachkräften müssen Teilnehmer aus mindestens drei Mitgliedstaaten mit einbeziehen. Die gemeinschaftliche finanzielle Unterstützung darf 50% der Gesamtkosten des Projektes nicht übersteigen. Weitere Auskünfte und ein offizielles Antragsformular erhalten Sie von den Vertretungen der Europäischen Kommission in den Mitgliedsländern, oder bei: Europäische Kommission GD X - Audiovisuelle Information, Kommunikation und Kultur Mr. A. Bouratsis 200 rue de la Loi (L-102 3/2) B-1049 Brussels.

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