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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Vorschlag der Kommission über die Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GMO)

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 90/220/EWG über die Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GMO) in der Umwelt veröffentlicht. Ziel dieses Vorschlags ist die Klarstellung gewisser Aspekte des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 90/220/EWG über die Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GMO) in der Umwelt veröffentlicht. Ziel dieses Vorschlags ist die Klarstellung gewisser Aspekte des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie. In den Beilagen erfolgt auch eine Klarstellung des Begriffs der genetischen Veränderung durch Unterscheidung zwischen Methoden, die zu einer genetischen Veränderung führen, und Methoden, die keine solche Wirkung haben. Der Vorschlag umreißt verschiedene Methoden für die beiden Kategorien der beabsichtigten Freisetzung von GMO und befreit Entwicklungsprodukte von den Auflagen dieser Richtlinie, soweit sie bereits von anderen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften erfaßt werden. Außerdem wird die Pflicht zur Beobachtung von GMO oder von GMO enthaltenden Produkten nach der Einführung auf dem Markt eingeführt. Es wird ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren zur Gewährleistung von Effizienz und Transparenz bei der Genehmigung zur Markteinführung für einen vorgegebenen Zeitraum vorgeschlagen. Die Vorschläge sehen auch die Einrichtung einer gemeinsamen Methodik für die Risikoeinschätzung von GMO vor. Ziel dabei ist ein stärker zentralisiertes Genehmigungssystem. Auch die Importvorschriften zur Einhaltung der gemeinschaftliche Rechtsbestimmungen und die möglichen Sanktionen der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der effektiven Implementierung der Richtlinie werden berücksichtigt.