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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Kohle- und Stahlforschung im Fünften Rahmenprogramm

Der Beratende Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) hat einen Beschluß über eine verstärkte Durchführung der Kohle- und Stahlforschung innerhalb des bevorstehenden Fünften FTE-Rahmenprogramms verabschiedet. Die wichtigsten Elemente des Beschlusses u...

Der Beratende Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) hat einen Beschluß über eine verstärkte Durchführung der Kohle- und Stahlforschung innerhalb des bevorstehenden Fünften FTE-Rahmenprogramms verabschiedet. Die wichtigsten Elemente des Beschlusses unterstreichen die Erfordernis der Beibehaltung eines wirksamen Forschungsinstrumentes auf diesen Gebieten, insbesondere im Lichte der unabhängigen Studien über die Ergebnisse der technischen und sozialen EGKS-Forschung, die sehr positiv ausfielen und ein erhebliches Maß an Rentabilität erkennen ließen. Außerdem erinnert der Beschluß an die allgemeine Bedeutung der Kohle- und Stahlsektoren, was den wirtschaftlichen Nutzen und die Beschäftigungsmöglichkeiten betrifft, insbesondere im Lichte der EU-Erweiterung. Außerdem wird in diesem Zusammenhang die vom Industrierat getroffene Entscheidung über die Bewilligung vorgebracht, den EGKS-Vertrag 2002 auslaufen zu lassen, sowie das Versprechen der politischen Behörden, die Interessen der Kohle- und Stahlindustrie, vor allem die Forschungsinteressen, in die EU-Politiken aufzunehmen. Der Beratende Ausschuß ist der Ansicht, daß es nun von entscheidender Bedeutung sei, gleiche Rechte für den Zugang zum Fünften Rahmenprogramm zu erteilen und die Erfahrung der Integration der Kohle- und Stahlsektoren in das Vierte Rahmenprogram zu berücksichtigen. Des weiteren empfiehlt der Beratende Ausschuß, daß die Schlüsselaktion bezüglich wirtschaftlicher und effizienter Energieversorgung in Europa, was die verbesserte Exploration, Ausbeutung und Produktivität von Energievektoren betrifft, nicht auf Kohlenwasserstoffe beschränkt sein sollte, wie es in der am 12. Februar verabschiedeten gemeinsamen Stellungnahme des Rates zum Ausdruck gebracht wird, sondern auf alle fossilen Brennstoffe angewendet werden sollte.

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