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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Strategie zur Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Politikbereiche

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung an den im Juni 1998 in Cardiff tagenden Europäischen Rat über die Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Politikbereiche der EU bewilligt. Die Mitteilung enthält eine Strategie - in der Form eines Satzes von Leitlinien - für di...

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung an den im Juni 1998 in Cardiff tagenden Europäischen Rat über die Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Politikbereiche der EU bewilligt. Die Mitteilung enthält eine Strategie - in der Form eines Satzes von Leitlinien - für die Implementierung der in Artikel 6 des Vertrags von Amsterdam enthaltenen Verpflichtung zur Einbeziehung von Umweltbelangen in alle Politikbereiche und Aktionen der EU. Mit dieser Einbeziehungsstrategie soll vor allem sichergestellt werden, daß der sektorenbezogenen Beschlußfassung ein Ende gesetzt wird und daß alle neuen politischen Konzeptvorschläge auf ihre Umweltauswirkungen untersucht bzw. entsprechend angepaßt werden, um einen positiven Beitrag zu einem gesunden Umweltmanagement sicherzustellen. Eine nachhaltigere wirtschaftliche Aktivität läßt sich nur dann erzielen, wenn eine integrierte Politik zur Aufnahme der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Verbindung mit dem Umweltschutz Wirklichkeit wird. Die Kommission strebt daher einen partnerschaftlichen Ansatz zur Erzielung der Einbeziehung an und schlägt vor, daß der Rat, das Parlament und die Kommission die Entwicklung von Mechanismen zur Umsetzung der Leitlinien und zur Überwachung der Umsetzung miteinander besprechen.