Förderung der Zusammenarbeit zwischen Atom-Aufsichtsbehörden
Die Europäische Kommission, GD XI, hat einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, die auf die Förderung der Kooperation zwischen den Atomaufsichtsbehörden der EU und den entsprechenden Behörden mittel- und osteuropäischen Ländern abzielt. Damit sollen die Ähnlichkeiten und Differenzen bei Sicherheitskriterien und -anforderungen identifiziert und - wo Unterschiede identifiziert werden - Ansätze für die Verbesserung der Harmonisierung entwickelt werden. Vorranging zu behandeln sind Initiativen, die auf einer effektiven Zusammenarbeit zwischen den Atomaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten und/oder Organisationen für technische Sicherheit in den Bewerberländern beruhen, die einen Konsens über Vorschriftspraktiken und/oder Sicherheitskriterien und Anforderungen in der EU und den Bewerberländern erzielen sollen. Alle der folgenden Bereiche sind potentiell von Interesse: - Analyse der Übereinstimmung mit den grundsätzlichen Sicherheitsprinzipien der IAEA für Kernkraftwerke; - Nutzung digitaler Instrumentierung und Kontrolle in sicherheitsrelevanten Komponenten und Systemen für Kernkraftwerke; - Management des Alterns von Kernkraftwerken; - Vorschriftsanwendungen von PSA; - Risikorelevante Methoden; - Leck vor Bruch. Weitere Informationen erteilt: Europäische Kommission GD XI - Umwelt, nukleare Sicherheit und Katastrophenschutz Referat C2 rue de la Loi 200 B-1049 Brussels.