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Kommission möchte den Schutz elektronischer Angebote im Fünften Rahmenprogramm sicherstellen

Mit dem Anlauf des Fünften FTE-Rahmenprogramms der EU in den kommenden Monaten sollen Forschungskonsortien zum ersten Mal die Möglichkeit haben, ihre formalen Vorschläge aufgrund von Ausschreibungen elektronisch zu unterbreiten. Damit soll die Bearbeitung und Auswertung der gr...

Mit dem Anlauf des Fünften FTE-Rahmenprogramms der EU in den kommenden Monaten sollen Forschungskonsortien zum ersten Mal die Möglichkeit haben, ihre formalen Vorschläge aufgrund von Ausschreibungen elektronisch zu unterbreiten. Damit soll die Bearbeitung und Auswertung der großen Anzahl der eingehenden Vorschläge effizienter gemacht und vor allen Dingen beschleunigt werden. Natürlich werden Anbieter weiterhin Projekte wie bisher in Form von Papierdokumenten einreichen; diese Möglichkeit soll ohne eine Benachteiligung der Betroffenen erhalten bleiben. Die Kommission hat eine Ausschreibung betreffend einen Vertragsabschluß über die Bereitstellung von Dienstleistungen durch einen Zertifizierungsanbieter bekanntgemacht, um elektronische Unterschriften bei dieser Art von Kommunikationen mit der Kommission zu unterstützen. Die Gewährleistung der Echtheit von Vorschlägen ist unabdingbar, wenn die elektronische Unterbreitung von formalen Vorschlägen akzeptiert werden soll. Die Tätigkeiten hierzu bestehen vor allen Dingen aus Zertifizierungen, d.h. Ausfertigung, Widerruf, zeitweilige Einstellung, Abänderung von Zertifikaten, Anfertigung und Verwaltung von Zertifizierungserklärungen sowie damit verbundene Registrieraufgaben. Es wird darauf hingewiesen, daß diese Dienstleistungen für zwei Arten von Angeboten benötigt werden: Offene Ausschreibungen und reguläre, gezielte Ausschreibungen, letztere gewöhnlich mit einem Termin für die Einsendung der Angebote drei Monate nach ihrer Bekanntmachung. Aus diesem Grunde muß der Anbieter ein sehr unterschiedliches Arbeitsvolumen zu verschiedenen Jahreszeiten bewältigen, wobei effiziente Bearbeitung der Vorschläge zu allen Zeiten gewährleistet sein muß. Da es sich bei der elektronischen Unterbreitung von Angeboten nur um eine Alternative und keinen Ersatz für konventionelle Unterbreitung von Dokumenten handelt, gibt es keine Möglichkeiten zur genauen Voraussage des voraussichtlichen Anteils an elektronisch unterbreiteten Angeboten. Die Gesamtzahl der in den ersten beiden Jahren des Vierten Rahmenprogramms unterbreiteten Vorschläge belief sich jedoch auf ca. 50.000. Davon bezog sich etwa die Hälfte auf Ausbildungszuschüsse (Marie Curie-Stipendien). Der Vertrag mit dem Anbieter von Zertifizierungsdiensten wird zunächst für einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen und soll im Dezember 1998 unterzeichnet werden. Der Vertrag kann dreimal für einen weiteren Zeitraum von je 12 Monaten verlängert werden. Ausschreibungsunterlagen können am CORDIS Web-Seite ferngeladen werden unter: http://icadc.cordis.lu/fep-cgi/srchidadb?ACTION=D&SESSION=&RCN=1106&CALLER=DOCS_LIB Spezifikationen erhalten Sie auch bei: Europäische Kommission GD XIII - Telekommunikation, Informationsmarkt und Nutzung der Forschungsergebnisse Herr Jacques Bus rue de la Loi 200 B-1049 Brussels Tel. +32-2-2968116; Fax +32-2-2968922 E-mail: jacques.bus@bxl.dg13.cec.be Im CORDIS-Server wird ein Bulletin Board (Zeichen FP5-CSP) eingerichtet, wo Fragen über die Ausschreibung hinterlegt werden können. Die Kommission wird sich um die Beantwortung bemühen: http://bbs.cordis.lu/

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