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Asia URBS Programm - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für kooperative Vorhaben unter Beteiligung von Gebietskörperschaften aus der EU und den Ländern in Süd- und Südostasien im Rahmen des Programms Asia URBS bekanntgemacht. Ziel der Aufforderung ist ...

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für kooperative Vorhaben unter Beteiligung von Gebietskörperschaften aus der EU und den Ländern in Süd- und Südostasien im Rahmen des Programms Asia URBS bekanntgemacht. Ziel der Aufforderung ist es, Entwicklungszusammenarbeit auf der Ebene von Großstädten, Städten und Kommunalverwaltungen zu fördern. Das Programm wird Vorhaben sozioökonomischer Art unterstützen, die zur Behandlung städtischer Probleme bestimmt sind, im wesentlichen in irgendeinem Zuständigkeitsbereich der betreffenden Gebietskörperschaften. Zu den Merkmalen der Vorhaben kann die Bewältigung von Problemen sein, die mehreren asiatischen Großstädten gemeinsam sind, sowie die innovative und demonstrative Art der Vorschläge, der Erfahrungsaustausch und die Beteiligung sozialer und wirtschaftlicher Gruppen und Organisationen, die die Interessen der Kommune vertreten. Die vom Programm erfaßten Themen sind Stadtplanung, städtische Entwicklung in Bereichen wie Gleichberechtigung und Beseitigung der Armut, städtische Umwelt, Abfall- und Wasserwirtschaft und soziale Infrastruktur. Die asiatischen Länder, die für die Beteiligung in Frage kommen, sind Bangladesch, Bhutan, Brunei Darussalam, Kambodscha, Indien, Indonesien, die Demokratische Volksrepublik Laos, Malaysia, die Malediven, Nepal, Pakistan, die Philippinen, Singapur, Sri Lanka, Thailand und Vietnam. An einem Projekt sollten im allgemeinen mindestens zwei Gebietskörperschaften in Europa und eine in Asien beteiligt sein. Jedes Projekt darf in der Regel höchstens fünf Partner haben. Unterstützung kann für zwei Arten von Projekten gewährt werden: Vorschläge in einem fortgeschrittenen Planungszustand können mit bis zu maximal 500 000 ECU oder 65 % der Gesamtkosten des Vorhabens bezuschußt werden. Weniger weit fortgeschrittene Vorschläge können Fördermittel für eine höchstens sechs Monate dauernde Vorstudie bis zu maximal 15 000 ECU (oder 65 % der Kosten) erhalten. Weitere Auskünfte erteilen die Vertretungen der Europäischen Kommission in den teilnahmeberechtigten asiatischen Ländern oder: Asia URBS Sekretariat Avenue Marie José 44B B-1200 Brussels Tel. +32-2-7328794; Fax +32-2-7328707 E-mail: secretariat@asia-urbs.com URL: http://www.asia-urbs.com/

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