Energiesteuerbefreiung zur Förderung regenerierbarer Energiequellen
Die Europäische Kommission hat Schweden die staatliche Beihilfe in Form einer fünfjährigen Energiesteuerbefreiung zugunsten des Unternehmens Agroetanol bei der Erzeugung von Bioethanol genehmigt. Bioethanol wird aus Getreide erzeugt und in geringen Mengen mit herkömmlichen Motorkraftstoffen zur Verwendung in gewöhnlichen Kraftfahrzeugen vermischt. Es bietet den Vorteil, in Bezug auf Kohlendioxid neutral und dadurch umweltfreundlicher zu wirken. Die Kommission hat jedoch empfohlen, das Produktionskostendifferential von Bioethanol und fossilen Brennstoffen im Einklang mit den Vorschriften zu staatlichen Beihilfen während des Befreiungszeitraums im Auge zu behalten. Das geschieht zu dem Zweck, auf Änderungen in diesem Differential ggf. durch Reduktion der Steuerbefreiung reagieren zu können, so daß dem Unternehmen keine staatliche Beihilfe gewährt wird, die über die zusätzlichen Produktionskosten hinausgeht, welche ihm bei der Produktion von Bioethanol entstehen. In Anbetracht der betreffend das Projekt durchzuführenden Überwachung und Beurteilung sowie der zeitlichen Einschränkungen und des Produktionsvolumens von Bioethanol akzeptierte die Kommission, daß sich die Beihilfe auf ein Pilotprojekt bezieht. Das bedeutet, daß dieses Projekt unter der Richtlinie über die Harmonisierung der Strukturen von Verbrauch- und Aufwandsteuerung Anspruch auf Steuerbefreiung für Mineröl hat.
Länder
Schweden