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Bekämpfung der Emissionen aus land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 74/150/EWG über die Typengenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern gebilligt. Der Vorschlag bezieht sich auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Emissionen gasförmiger Schadstoffe...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 74/150/EWG über die Typengenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern gebilligt. Der Vorschlag bezieht sich auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Emissionen gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Partikel aus Dieselmotoren, die in diesen Fahrzeugen verwendet werden. Die Grenzwerte für Emissionen sollen schrittweise festgelegt werden. Dazu gehören die Verweigerung der Typengenehmigung ab dem 1. Oktober 2001 und das Verbot des erstmaligen Inverkehrbringens von Zugmaschinen ab dem 1. Oktober 2003, wenn die Schadstoffemissionen der Motoren nicht die Anforderungen erfüllen. Ein Prüfverfahren für Verbrennungsmotoren ist ebenfalls vorgesehen. Die geltenden Grenzwerte sind dieselben wie im Rahmen der Richtlinie 88/77/EWG über Emissionen gasförmiger Schadstoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen. Darüber hinaus dient die Gesetzgebung der Herstellung einer Gleichwertigkeit zwischen dieser Richtlinie und den Vorschriften der ECE/UNO-Regelung Nr. 96 über die Genehmigung der Motoren mit Selbstzündung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen hinsichtlich der Emission von Schadstoffen aus dem Motor.