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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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ACEA Verpflichtung zur Erfüllung der Wettbewerbsvorschriften

Die von der Vereinigung der Europäischen Automobilhersteller (ACEA) eingegangene Verpflichtung zur Reduktion der von PKW ausgehenden CO2 Emissionen ist unlängst von der Kommission im Hinblick auf Erfüllung der EU Wettbewerbsvorschriften begutachtet worden. Die Kommission vertr...

Die von der Vereinigung der Europäischen Automobilhersteller (ACEA) eingegangene Verpflichtung zur Reduktion der von PKW ausgehenden CO2 Emissionen ist unlängst von der Kommission im Hinblick auf Erfüllung der EU Wettbewerbsvorschriften begutachtet worden. Die Kommission vertritt den Standpunkt, daß es in dieser Hinsicht keine Probleme mit Zustimmung gebe. Hierin besteht die letzte Hürde, bevor das Abkommen, das eine Verpflichtung der ACEA enthält, bis 2008 eine durchschnittliche Zielvorgabe von 140 g CO2 pro Kilometer für neue PKW zu erreichen, umgesetzt werden kann. Das Abkommen, dessen Umsetzung von den Mitgliedstaaten und der Kommission gemeinsam überwacht werden soll, müßte in der Tat zu einer 25%igen Reduktion der CO2 Emissionen von 1995 führen. Die Mitgliedstaaten liefern der Kommission öffentlich verfügbare Daten über die Entwicklung der durchschnittlichen CO2 Emissionen neuer PKW. Auf der Basis dieser Daten wird die Kommission abschätzen können, ob der Zieldurchschnitt realisiert wird. Falls diese Bedingung nicht erfüllt wird, hat die Kommission auf die Möglichkeit hingewiesen, zwingende Gesetzgebung einzuführen.

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