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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Netz für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten

Vor kurzem wurde eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union über den Aufbau eines Netzes für die Förderung der Zusammenarbeit und Koordinierung der Verhinderung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten durch die Europäische Kommission und ...

Vor kurzem wurde eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union über den Aufbau eines Netzes für die Förderung der Zusammenarbeit und Koordinierung der Verhinderung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten durch die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten im Amtsblatt veröffentlicht. Eine Liste mit den Kategorien der angesprochenen übertragbaren Krankheiten ist dieser Entscheidung als Anhang beigefügt. Diese nennt u.a. durch Impfung verhütbare Krankheiten, Virushepatitis, nosokomiale Infektionen, sowie durch Nahrungsmittel übertragbare und wasserbedingte Krankheiten. Das Netz hat zwei spezifische Funktionen: - Die epipdemiologische Überwachung der aufgeführten Krankheiten; - Frühwarn- und Reaktionssystem zur Verhütung und Kontrolle dieser Krankheiten Zur Schaffung dieses Netzes wird mit Hilfe geeigneter Mittel eine ständige Verbindung zwischen der Kommission und den zuständigen Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten hergestellt. Die Kommission sorgt für die Koordinierung dieses Netzes. Dabei wird sie von einem aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehendem Ausschuß unterstützt. Zu den Informationen, die die zuständigen Stellen an die Kommission weiterleiten sollen, zählen u.a.: - Informationen über das Auftreten oder Wiederauftreten von Fällen übertragbarer Krankheiten und die angewandten Kontrollmaßnahmen; - Informationen über ungewöhnliche epidemische Erscheinungen oder über neue übertragbare Krankheiten unbekannter Herkunft; - Alle zweckdienlichen Informationen über Fälle übertragbarer Krankheiten, die in die im Anhang zu der Entscheidung aufgeführten Kategorien gehören.