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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Förderung der Zusammenarbeit zwischen audiovisuellen Veranstaltungen und Festivals

Die Europäische Kommission, GD X, hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Förderung von Kooperationsprogrammen zwischen in Partnerschaft durchgeführten europäischen audiovisuellen Veranstaltungen und audiovisuellen Festivals bekanntgemacht. Projekte werde...

Die Europäische Kommission, GD X, hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Förderung von Kooperationsprogrammen zwischen in Partnerschaft durchgeführten europäischen audiovisuellen Veranstaltungen und audiovisuellen Festivals bekanntgemacht. Projekte werden im Rahmen des Programms MEDIA II für die Entwicklung und den Vertrieb europäischer audiovisueller Werke gefördert werden. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist für Organisationen bestimmt, die ein audiovisuelles Festival und/oder ein Kooperationsprogramm zwischen audiovisuellen Veranstaltungen organisieren, die zum Erreichen der Ziele des Programms MEDIA II beitragen werden. Die Projekte sollten die Darstellung/Vorführung und Förderung sowie den Vertrieb europäischer audiovisueller Werke fördern, um die Bekanntheit derartiger Werke in der Öffentlichkeit zu steigern und das Profil des Filmerbes Europas zu heben. Projekte, die die Tätigkeiten von Kooperationsnetzen zwischen audiovisuellen Veranstaltungen unterstützen, sollten eine europäische Dimension aufweisen, d.h. audiovisuelle Veranstaltungen aus mindestens acht Mitgliedstaaten oder aus mindestens zwei assoziierten Ländern und sieben Mitgliedstaaten einbeziehen. Vorschläge zur Förderung von partnerschaftlich durchgeführten audiovisuellen Festivals müssen Festivals beinhalten, die zu einem europäischen audiovisuellen Netz gehören und Betreiber aus mindestens acht Mitgliedstaaten umfassen oder die auf der Grundlage einer Zusammenarbeit im Bereich der technischen und finanziellen Aspekte zwischen Betreibern aus mindestens vier Mitgliedstaaten organisiert werden. Im Fall von Festivals für kreative Filme werden nur Festivals in Betracht gezogen, bei denen mindestens 70 % der geplanten Filmvorführungen europäische Werke aus mindestens sechs Mitgliedstaaten sind. Ausschreibungsunterlagen können unter Angabe von Akten-Nr. Doc. X/C/2/FEST/3/99 bei der folgenden Stelle angefordert werden: Europäische Kommission GD X - Information, Kommunikation, Kultur, audiovisuelle Medien Herr Jacques Delmoly "Maßnahmen zur Entwicklung der audiovisuellen Industrie" rue de la Loi 200 (L-102 7/25) B-1049 Brussels Fax +32-2-2999214