Haushalt in Höhe von 14.960 Mio. ECU für das Fünfte Rahmenprogramm vereinbart
Im Anschluß an die vierte formelle Sitzung des Schlichtungsausschusses in Straßburg vom 17. November 1998 sind die MEP und der Rat endlich aus der Sackgasse herausgekommen, die eine Annahme und schnelle Implementierung des Fünften Rahmenprogramms ernsthaft behindert hat. Das Parlament und die Kommission hatten beständig ein Budget in Höhe von 16.300 Mio. ECU gefordert, während der Rat einen Betrag von lediglich 14.000 Mio. ECU vereinbart hatte. Schließlich haben die beiden Parteien einen Haushalt von insgesamt 14.960 Mio. ECU vereinbart, wovon 13.700 Mio. ECU dem FTE-Rahmenprogramm und 1.260 Mio. ECU dem EURATOM-Rahmenprogramm zugeteilt werden. Die Frist für den Kompromiß innerhalb der Schlichtung war der 25. November 1998, und die gestrige Vereinbarung, die innerhalb von weiteren sechs Wochen noch durch das Parlament und den Rat bestätigt werden muß, sollte bedeuten, daß das FTE- Programm verabschiedet werden kann und daß die einzelnen spezifischen Programme vor dem Jahresende vervollständigt werden können. Die Bestätigung des vereinbarten Haushalts erfolgt im Falle des Parlaments durch absolute Mehrheit der Stimmen und im Rat durch Einstimmigkeit. Außerdem wurde eine Vereinbarung über die Aufschlüsselung der Ausgaben für die beiden Zeiträume des Programms erzielt. Für 1999 sind 3.140 Mio. ECU des Gesamthaushalts für das FTE-Rahmenprogramm vorgesehen und 10.560 Mio. ECU für 2000-2002. Es wurde vereinbart, daß falls die letzte Zahl nicht mit der bestehenden Finanzperspektive für 2000-2002 übereinstimmt, oder wenn für diese Jahre keine Finanzperspektive in Kraft sein wird, das Parlament und der Rat einen maximalen Gesamtbetrag festsetzen und die Tätigkeiten entsprechend anpassen werden. Der Rat soll die für notwendig erachteten Beträge für die spezifischen Programme so anpassen, daß ihre Übereinstimmung mit dem neuen maximalen Gesamtbetrag gewährleistet ist. Bis diese zwei Entscheidungen getroffen worden sind, dürfen die spezifischen Programme nicht über den für die Implementierung der Programme im Jahre 1999 vorgesehenen Höchstbetrag hinaus umgesetzt werden.