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Fernerkundungskontrolle regionaler Beihilfeanträge

Die Verordnung des Rats Nr. 3508/92 legt ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte gemeinschaftliche Subventionen fest und gestattet hierzu die Benutzung der Fernerkundung zur Kontrolle von Beihilfeanträgen für kultiviertes Acker- und Futterland. Eine Grup...

Die Verordnung des Rats Nr. 3508/92 legt ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte gemeinschaftliche Subventionen fest und gestattet hierzu die Benutzung der Fernerkundung zur Kontrolle von Beihilfeanträgen für kultiviertes Acker- und Futterland. Eine Gruppe von Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Finnland Griechenland, Großbritannien, Irland, Österreich, Portugal und Schweden, hat eine Ausschreibung veröffentlicht, die die Kontrolle der Flächenangaben in Beihilfeanträgen betrifft, die jedes Jahr von den Landwirten gestellt werden. Je nach dem Mitgliedstaat werden Satellitenbilder und/oder Luftbildaufnahmen verwendet. Der erfolgreiche Bieter erhält eine Stichprobe aus dem Dossier der zu kontrollierenden, regionalspezifisch subventionierten Parzellen. Der Bieter muß die Anträge mit den Satellitenbildern und/oder Luftaufnahmen vergleichen und die Ergebnisse für das Dossier den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats übergeben, ggf. unter Beilage der gesamten Dokumentation, insbesondere der kartografischen Dokumentation, damit die genehmigten Parzellen identifiziert und bestätigt werden können. Die Satellitenbilder werden von der Kommission beschafft und dem Auftragnehmer übergeben. Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie von den Landwirtschaftsministerien der betreffenden Mitgliedstaaten, oder durch Dateifernladung am nachfolgenden Site ab dem 20. November 1998: ftp://sisws4.ais.sai.jre.it/public/rscontrol

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