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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Ethikexperten warnen vor apriorischem Verbot der Forschung, die menschliche Embryos zerstört

Laut dem EGE (Europäischer Ausschuß für Ethik in Wissenschaft und neuen Technologien) sollte die Europäische Kommission die Finanzierung der Forschung, die zur Zerstörung menschlicher Embryos führt, nicht ganz verbieten. Diese Stellungnahme folgte der Entscheidung des Europäis...

Laut dem EGE (Europäischer Ausschuß für Ethik in Wissenschaft und neuen Technologien) sollte die Europäische Kommission die Finanzierung der Forschung, die zur Zerstörung menschlicher Embryos führt, nicht ganz verbieten. Diese Stellungnahme folgte der Entscheidung des Europäischen Parlaments, derartige Forschungsaktivitäten nicht zu finanzieren, und der anschließenden Bitte seitens der Europäischen Kommission an den EGE, sich zu diesem Thema zu äußern. Der Ausschuß begründete seine Meinung damit, daß "die Unterscheidung zwischen Forschungsaktivitäten, die zur Zerstörung menschlicher Embryos führen, und jenen, die dem Embryo die volle Entwicklung ermöglichen, rein künstlich ist". "Angesichts der derzeitigen Kenntnisse und neuen Methoden wäre es ein unakzeptables Risiko, in die Gebärmutter einer Frau einen Embryo zu implantieren, der zuvor Gegenstand der Forschung war und daher vielleicht geschädigt ist. Da die Änderung verlangt, daß keine Forschungsprojekte auf europäischer Ebene finanziert werden, die letzten Endes zur Zerstörung des Embryos führen, ist praktisch die gesamte Forschung an menschlichen Embryos davon betroffen." Der EGE ist ferner der Ansicht, daß die Gemeinschaft eine Finanzierung "der Forschung an menschlichen Embryos nicht von vornherein ausschließen sollte". Dies, so der EGE, "ist Gegenstand verschiedener ethischer Ansichten in verschiedenen Ländern". Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, hat der EGE den Wortlaut seiner Stellungnahme veröffentlicht und dabei den wissenschaftlichen, rechtlichen und ethischen Hintergrund der Forschung an menschlichen Embryos hervorgehoben. Der Ausschuß gibt auch Empfehlungen für die zukünftige Forschungspolitik innerhalb der Europäischen Union. Die Gesetzgebung zu dieser Angelegenheit weist je nach EU-Land große Unterschiede auf. Forschungsaktivitäten, die zur Zerstörung menschlicher Embryos führen, sind zum Beispiel in Deutschland, Österreich und Irland verboten, in Dänemark, Großbritannien, Spanien und Schweden jedoch unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Aus diesem Grund heißt es in dem EGE-Bericht, daß es "nicht angemessen scheint, einen ausschließlichen Moralkodex einzuführen". Gleichzeitig fordert der Bericht jedoch strenge Kontrollen und empfiehlt, daß die Forschung an menschlichen Embryos der staatlichen Überwachung unterliegt, und zwar unabhängig davon, ob die Projekte im öffentlichen oder privaten Sektor durchgeführt werden. Der EGE glaubt, daß dies dazu beitragen kann, die Risiken willkürlicher Experimente auf ein Minimum zu beschränken. Der EGE vertritt die Ansicht, daß die Debatte dringend erweitert werden müsse. Das Fünfte Rahmenprogramm finanziert keine Forschungsaktivitäten an menschlichen Embryos, die zum Cloning führen oder das genetische Erbe einzelner Menschen verändern könnten.