Rat verabschiedet spezifisches Programm von Direktaktionen für die Gemeinsame Forschungsstelle
Am 25. Januar verabschiedete der Rat der Europäischen Union ein spezifisches Programm für Forschung und technologische Entwicklung mit Realisierung durch Direktaktionen für die Europäische Gemeinschaft durch die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS). Der Gesamtbetrag für die Ausführung von Direktaktionen durch die GFS im Rahmen dieses Programms beläuft sich auf 739 Mio. Euro. Von dem Gesamtbetrag entfallen 189 Mio. Euro auf den Zeitraum von 1998 bis 1999, sowie 550 Mio. Euro auf den Zeitraum von 2000 bis 2002. Der Beschluß legt der Europäischen Kommission die Pflicht zur Festlegung eines Arbeitsprogramms auf, aus dem die Ziele und die FTE-Prioritäten wie folgt hervorgehen: - Gewährung kundenorientierte wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Konzeption, Entwicklung, Durchführung und Verfolgung gemeinschaftlicher Politiken; - Durchführung von Forschung auf hoher Ebene in engem Kontakt mit der Industrie und anderen Einrichtungen und Unterstützung von Entscheidungsträgern bei der Handhabung der Bedürfnisse des einzelnen Bürgers, Verbesserung der Wechselwirkung zwischen dem Menschen und seiner Umgebung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Bei der Verfolgung dieser Mission strebt die GFS nach der Koordinierung der FTE-Maßnahmen in den Ländern der Gemeinschaft. Ihre Arbeit hängt von der intensiven Nutzung von Netzen mit öffentlichen und privaten Einrichtungen der Mitgliedstaaten ab, so z.B. Forschungsnetze, Gemeinschaftsprojekte und Austauschprogramme. Hauptziel der Gemeinsamen Forschungsstelle ist die Unterstützung des Managements von Änderungen. Die GFS muß als wissenschaftlicher Zweig der Kommission in der Lage sein, den gemeinschaftlichen Managementprozeß wie folgt zu unterstützen - Förderung des besseren Verständnis der aufgeworfenen Fragen; - Gewährleistung der wissenschaftlichen und technischen Unterstützung bei der Erarbeitung und Durchführung von Strategien; - Realistische Beobachtungsmöglichkeiten für die Effektivität der politischen Maßnahmen. Die beiden Auswahlkriterien für GFS-Aktionen sind: - Relevanz für die gemeinschaftliche Politik. Ein Verständnis der politischen Verhältnisse gestattet GFS-Forschung in einem Umfang und in einem Zeitrahmen, der den Erfordernissen der Formulierung der Politik gerecht wird; - Subsidiarität- Hier gibt es zwei Gesichtspunkte. Zunächst muß sich die Forschung auf ein Gebiet beziehen, an dem eine Beteiligung der Gemeinschaft gerechtfertigt ist, zweitens muß eine Beteiligung der GFS an der Durchführung angebracht sein. Die GFS wird also auf Gebieten wie z.B. transnationalen Fragen, dem Verbraucherschutz und der Bekämpfung von Betrug tätig, wo die einzigartige, paneuropäische Identität der Forschungsstelle einen besonderen Stellenwert hat. Das spezifische Programm der GFS für das Fünfte Rahmenprogramm teilt sich auf drei Hauptgebiete auf: - Die Bedürfnisse der Bürger; - Verbesserung der Nachhaltigkeit; - Untermauerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Der Gesamthaushalt von 739 Mio. Euro für das spezifische GFS-Programm verteilt sich wie folgt: - Bedürfnisse der Bürger 292 Mio.; - Verbesserung der Nachhaltigkeit 321 Mio.; - Untermauerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit 126 Mio..