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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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EP-Mitglieder unterstützen Künstler und Musiker

Nach einer Debatte über das Thema Urheberrecht und das Internet am Morgen des 10. Februar stimmte das Europäische Parlament für die Stärkung des Vorbehalts in bezug auf das Recht von Unterhaltungskünstlern und Filmhändlern. Die Abstimmung zeigte starke Unterstützung für das K...

Nach einer Debatte über das Thema Urheberrecht und das Internet am Morgen des 10. Februar stimmte das Europäische Parlament für die Stärkung des Vorbehalts in bezug auf das Recht von Unterhaltungskünstlern und Filmhändlern. Die Abstimmung zeigte starke Unterstützung für das Konzept des italienischen MP-Mitglieds Roberto Barzanti für die Urheberrechtsfrage im neuen digitalen Zeitalter und für vom Rechtsausschuß genehmigte Änderungen, die auf eine Stärkung der Position von Urheberrechtsinhabern, vor allem Künstler und Musiker, abstellen. Grund für diese Abstimmung war ein Vorschlag der Kommission zur Erweiterung des Urheberrechtsschutzes auf neue Technologieformen im digitalen Bereich, wie z.B. CD-ROM und das Internet. Roberto Barzanti machte während einer Parlamentssitzung am 9. Februar deutlich, daß er den Vorbehalt in bezug auf das Recht von Unterhaltungskünstlern und Filmverteilern stärken wollte. Der Rechtsausschuß schlug vor, die vorgeschlagenen Ausnahmen der Kommission zu ändern, die es Mitgliedstaaten gestatten würden, das private Kopieren für den persönlichen Gebrauch von CDs, Kassetten und Videos zu gestatten. Die Änderung würde die Vorbehaltsklausel "unter der Bedingung, daß die Rechtsinhaber angemessene Entschädigung erhalten" hinzufügen. Dieser Vorbehalt wurde während der Abstimmung am 10. Februar unterstützt. Mit Bezug auf die andere Streitfrage, welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Raubkopierens von Aufnahmen und schriftlichem Material über das Internet getroffen werden sollten, nahm das Parlament ebenfalls eine Änderung des Rechtsausschusses an, die vorschreibt, daß privates Kopieren von den Autoren genehmigt "oder gesetzlich gestattet" sein muß und "für die Rechtsinhaber keine wirtschaftliche Bedeutung" haben darf. Was die Ausnahmen der Urheberrechtsbestimmungen für Bibliotheken und andere Bildungseinrichtungen betrifft, genehmigte das Parlament eine Änderung, die Mitgliedstaaten in diesem Punkt Flexibilität erlaubt, wenn Kopieren nicht zum "indirekten, wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteil" ist. Der geänderte Vorschlag der ersten Lesung wird jetzt an den Europäischen Rat weitergeleitet.