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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Mitglieder des EP räumen Sicherheit von GV-Nahrungsmitteln Vorrang ein

Mitglieder des Europäischen Parlaments nahmen gestern einen Vorschlag der Europäischen Kommission an, der die Gesetzgebung über die jüngsten wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Biotechnologie in Verbindung mit der Nutzung genetisch veränderter (...

Mitglieder des Europäischen Parlaments nahmen gestern einen Vorschlag der Europäischen Kommission an, der die Gesetzgebung über die jüngsten wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Biotechnologie in Verbindung mit der Nutzung genetisch veränderter (GV-) Produkte aktualisieren soll. Dabei stimmten sie für eine Anzahl von Änderungen, darunter einer, die die für die Produktion von genetisch veränderten Organismen (GVO) gesetzlich Verantwortlichen für jeden Schaden an der Gesundheit des Menschen und der Umwelt haftbar macht. Die Parlamentsmitglieder stimmten außerdem für die gesetzliche Auszeichnungspflicht durch zuständige Behörden für alle zur Freigabe genehmigten GVO sowie für eine Beschreibung des Inhalts des neuen Produkts. Eine weitere Änderung greift Gesundheitsbedenken auf und schreibt vor, daß GVO keine antibiotikaresistenten Gene oder Spuren giftiger Stoffe enthalten dürfen. Andere Änderungen sollen die strenge Überwachung von GVO in Kraft setzen, wenn diese auf den Markt gebracht werden. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments stimmten auch für eine Begrenzung der Zustimmung zur Genehmigung neuer GVO auf zwölf Jahre anstatt der von der Kommission vorgeschlagenen sieben Jahre.