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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Kommission erntet Lob für ausgezeichnete analytische Arbeit

Bei der Lösung der Aufgaben hinsichtlich Erweiterung der Gemeinschaft auf die Anwärterstaaten in Mittel- und Osteuropa (MOEL) betreffend Luft, Abfall, Eindämmung der industriell bedingten Verschmutzung sowie Risikomanagement und nukleare Sicherheit, hat die Europäische Kommiss...

Bei der Lösung der Aufgaben hinsichtlich Erweiterung der Gemeinschaft auf die Anwärterstaaten in Mittel- und Osteuropa (MOEL) betreffend Luft, Abfall, Eindämmung der industriell bedingten Verschmutzung sowie Risikomanagement und nukleare Sicherheit, hat die Europäische Kommission nach Angabe des Wirtschafts- und Sozialausschusses (WSA) ausgezeichnete analytische Arbeit geleistet und gründliche Vorbereitungen getroffen. Im Mai 1998 bat die Kommission den WSA um Begutachtung der Mitteilung über die Beitrittsstrategien in Bezug auf die Umwelt. In der Mitteilung wird versucht, die wichtigsten Umweltprobleme beim Beitritt der MOEL zur EU zu definieren und eine mögliche Strategie zur Erfüllung dieser Aufgaben zu entwickeln. Es sind zwei wichtige horizontale Herausforderungen identifiziert - legislative und institutionelle Aspekte - sowie fünf Herausforderungen sektorenspezifischer Art. Schließlich sind die beträchtlichen Investitionen herausgestellt, die für derartige Änderungen erforderlich sind. Der WSA lobt den landesspezifischen Ansatz hinsichtlich Erfüllung des Acquis Communautaire gemäß Vorschlag der Europäischen Kommission. Er fußt nach Meinung des Ausschusses auf ausgezeichneter analytischer Arbeit und gründlichste Vorbereitungen seitens der Kommission. Derartige separate Vor-Beitritts-Strategien sollten es möglich machen, die Prioritäten für jeden einzelnen Staat gemäß seiner spezifischen Situation zu definieren, um auf diese Weise sicherzustellen, daß die Ressourcen und technischen Vorbereitungen angemessen sind. Im Interesse verstärkter Effizienz ist der WSA der Meinung, daß neue produktive Investititionen in den Anwärterländern den bestehenden Umweltgesetzen des Acquis entsprechen, selbst wenn diese in den betreffenden Ländern zur Zeit noch nicht obligatorisch sind. Das sollte in Form einer nicht bindenden Empfehlung festgehalten werden. Der WSA ist der Überzeugung, daß diese Art der Anwendung des umweltgesetzlichen Acquis auch eine Quelle der Wertschöpfung und Arbeitsplatzschaffung in den Anwärterstaaten sein kann, vorausgesetzt, die dort ansässige Industrie kann nach Möglichkeit mobilisiert und dazu eingesetzt werden, die erforderlichen Anlagen herzustellen und zu installieren. Aus diesem Grunde fordert der WSA die Europäische Kommission dazu auf, eine besondere Studie durchzuführen, die für jedes Anwärterland eine Bestandsaufnahme der vorhandenen technologischen Einrichtungen, Anlagenfertigungskapazität und des Bildungsstands der Ingenieure und Arbeiter macht, welche mit diesen Aufgaben betraut werden sollen. Zu guter Letzt weist der WSA auf die Notwendigkeit hin, regionale vorbereitende Maßnahmen zwischen den Anwärterländern in Bereichen wie Flußnetzmanagement, grenzüberschreitende Luftverschmutzung, Risikomanagement und Konzentrationen industrieller Niederlassungen in Grenzgebieten, sowie Schulungs- und Sensibilisierungspläne für Unternehmer, Arbeiter und die allgemeine Öffentlichkeit zu treffen.

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