Parlament und Rat schlagen Richtlinien für den Datenaustausch vor
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine gemeinsame Stellungnahme (EG) Nr. 8/1999 zu einer Reihe von Richtlinien für den Datenaustausch in Europa veröffentlicht. Die Stellungnahme zielt auf die Verabschiedung einer Reihe von Richtlinien, darunter die Identifizierung von Projekten von gemeinsamem Interesse für transeuropäische Netze für den elektronischen Datenaustauch zwischen Verwaltungen (IDA). Mit dem vorgeschlagenen Beschluß sollen operationelle, interoperable transeuropäische Telematiknetze zwischen den nationalen und regionalen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten und den Institutionen und Behörden der Gemeinschaft errichtet werden. Darüber hinaus soll die Errichtung integrierter Telematikanwendungen erleichtert werden, um die Kommunikation zwischen den Institutionen der Gemeinschaft zu ermöglichen und den Entscheidungsfindungsprozeß innerhalb der Gemeinschaft zu unterstützen. Von dem Beschluß wären sämtliche Netze des IDA-Programms betroffen. Priorität erhalten Projekte, die die wirtschaftliche Durchführbarkeit der öffentlichen Verwaltungen, der Institutionen der Europäischen Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und der Regionen fördern. Gemäß dem vorgeschlagenen Beschluß können sich die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder und Zypern am IDA-Programm im Rahmen ihrer individuellen Abkommen mit der EG beteiligen. Der finanzielle Bezugsrahmen für Gemeinschaftsaktionen im Rahmen des vorgeschlagenen Beschlusses beläuft sich auf 38,5 Mio. Euro für die Zeit von 1998 bis 2000. Zusammen mit der gemeinsamen Stellungnahme werden ein Überblick über Projekte von gemeinsamem Interesse im Bereich der transeuropäischen Netze für den Datenaustausch zwischen Verwaltungen sowie die vom Rat angeführten Gründe veröffentlicht.