Sortieren und Recycling von Abfällen
Bei der ersten Lesung eines Koentscheidungsverfahrens über das Sortieren und Recycling von Abfällen am 22. Februar 1999 stimmte das Europäische Parlament mit einfacher Mehrheit für Änderungen eines von der Europäischen Kommission genehmigten Kennzeichnungs- und Etikettiersystems. Die vorgeschlagene Rechtsvorschrift soll als Hilfsmittel zur Erreichung der Werte einer Richtlinie von 1994 dienen, in denen den Mitgliedsländern Ziele zur Reduzierung von Verpackungsabfällen auf 50-65% gesetzt wurden. Diese Ziele sollen bis Juni 2001 erreicht werden, obwohl Griechenland, Portugal und Irland bedingt freigestellt wurden. Ziel der Rechtsvorschriften ist die Gewährleistung der Kennzeichnung von Verpackungsmaterial mit einem Symbol, das die Einstufung als "wiederverwendbar" oder "recyclierbar" gestattet, um der Bevölkerung das Sortieren von Abfällen zu erleichtern. Es soll sich um eine freiwillige, unter den Herstellern vereinbarte Aktion handeln.